Rewe ruft Kuchen zurück
Aufgrund eines Produktionsfehlers warnt die Supermarktkette Rewe vor einem dort angebotenen Kuchen, der möglicherweise Plastikteile enthalten kann. Das betroffene Produkt stellt eine potentielle Gesundheitsgefahr dar und wird deshalb zurückgerufen. Rewe rät dringend von dem Verzehr ab.
Es handelt sich um den Artikel „Rewe Beste Wahl, Zupfkuchen, 500 Gramm, tiefgefroren“ mit der EAN 4388844078796 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31. Oktober 2020 aus der Charge L304-1011119 des Herstellers „B+F Bakery & Food, Salzkotten“. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wurde ein Rückruf eingeleitet.
Weiße Kunststoffteile im Kuchen
„Aufgrund eines Produktionsfehlers ist nicht auszuschließen, dass sich in dem Produkt im Einzelfall weiße Kunststoffteile befinden können“, schreibt Rewe in einer Verbraucherinformation auf der Webseite des Unternehmens. Eine mögliche Gesundheitsgefährdung könne nicht mit abschließender Sicherheit ausgeschlossen werden.
Waren wurden bereits entfernt
Nach Angaben von Rewe wurden die betroffenen Artikel bereits aus dem Verkauf entfernt. Andere Waren des Herstellers sowie andere Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten seien nicht betroffen. Wer den vom Rückruf betroffenen Kuchen gekauft hat, kann diesen in der jeweiligen Rewe-Filiale zurückgeben. Der Kaufpreis werde dort auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Fragen zum Rückruf sind unter der Telefonnummer 05258/ 50592 380 oder unter der E-Mail bakery@bakery-food.de möglich.
Überall Fremdkörper im Essen
Dieser Rückruf reiht sich in eine regelrechte Kette von kürzlichen Rückrufaktionen ein, bei denen Fremdkörper in Essen geraten sind. Hier einige Beispiele:
- 12.02.2020: Fisch-Rückruf bei Netto – Fremdkörper entdeckt
- 11.02.2020: Käse-Rückruf bei Lidl: Verletzungsgefahr durch Kunststoffteile
- 11.02.2020: Aldi-Rückruf: Erneut Glassplitter im Einmachgemüse
- 07.02.2020: Rügenwalder-Wurst-Rückruf: Verletzungsgefahr durch scharfkantige Fremdkörper
(vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.