Merkel verkündet noch nie dagewesene Maßnahmen!
Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündete am Montag Nachmittag, den 16.03.2020 weitreichende Maßnahmen, die das öffentliche Leben in Deutschland weitgehend lahmlegen sollen. Demnach hat die Bundesregierung in Übereinkunft mit den Bundesländern eine Leitlinie zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Leben vereinbart. Welche Auswirkungen hat dieser Beschluss?
Zunächst betonte die Kanzlerin, dass die Grundversorgung aufrechterhalten bleibt. Dazu seien beispielsweise der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Banken, Tankstellen sowie der Großhandel zu zählen. Zu schließen seien jedoch Bars, Clubs, Theater, Museen, Kinos, Zoos, Sporteinrichtungen und Spielplätze sowie weitere Orte der Zusammenkünfte, wie beispielsweise Vereine, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Kirchen, Moscheen, Synagogen und Treffpunkte anderer Glaubensgemeinschaften.
Wieso werden so drastische Maßnahmen durchgesetzt?
„Es leitet uns dabei das, was uns immer wieder von der Wissenschaft gesagt wird“, betont die Bundeskanzlerin. Die wirksamste Maßnahme zur Verringerung der Verbreitung der Viren sei demnach die Erhöhung der Distanz, also das Verringern von sozialen Kontakten. Merkel unterstreicht, dass die medizinische Versorgung, die Energieversorgung sowie die Ernährung der Bevölkerung gewährleistet bleibt.
Das hat es so noch nicht gegeben!
„Das sind Maßnahmen, die es so in unserem Land noch nicht gegeben hat“, erklärt Merkel. Sie seien einschneidend – aber notwendig. Mit den Maßnahmen soll die medizinische Versorgung für die Bevölkerung gesichert werden, indem die Anzahl der Neuerkrankungen gesenkt wird und somit auch die Zahl der schweren Fälle.
Ab wann gilt die Regelung?
Die Maßnahmen sollen von den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden. „Sie werden dies in Kürze tun – wenn sie es nicht bereits getan haben“, erläutert die Bundeskanzlerin. Die Maßnahmen sollen in ganz Deutschland erfolgen und in den einzelnen Bundesländern weitgehend einheitlich sein.
Was bleibt offen?
Zunächst schildert die Kanzlerin, was offen bleiben wird. Für diese Bereiche wird sogar überlegt, ob das Verkaufsverbot an Sonntagen aufgehoben wird. In allen unten genannten Bereichen sollen verstärkte Auflagen der Hygiene gelten. Zudem dürfen Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts erfolgen, damit Warteschlangen vermieden werden. Geschäfte folgender Bereiche bleiben laut der Bundeskanzlerin weiterhin geöffnet:
- Einzelhandel für Lebensmittel,
- Wochenmärkte,
- Abhol- und Lieferdienste,
- Getränkemärkte,
- Apotheken,
- Sanitätshäuser,
- Drogerien,
- Tankstellen,
- Banken und Sparkassen,
- Poststellen,
- Frisöre,
- Reinigungen und Waschsalons,
- Zeitungsverkauf,
- Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte,
- Großhandel,
- Dienstleister und Handwerker,
- alle Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Merkel: „Das sind die Dinge, die geschlossen werden!“
Als zweiten Punkt nennt die Bundeskanzlerin alle Bereiche, die in den kommenden Tagen bis auf weiteres geschlossen werden. Hierzu zählen:
- Bars und Kneipen,
- Clubs, Diskotheken sowie ähnliche Einrichtungen,
- Theater, Opern und Konzerthäuser,
- Museen und ähnliche Einrichtungen,
- Messen und Ausstellungen,
- Kinos,
- Freizeit- und Tierparks,
- Anbieter von Freizeitaktivitäten (Indoor und Outdoor),
- Spezialmärkte,
- Spielhallen, Casinos, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
- Prostitutionsstätten, Bordelle sowie ähnliche Einrichtungen,
- Sportbetriebe auf und in allen öffentlichen sowie privaten Sportanlagen,
- Schwimm- und Spaßbäder,
- Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
- Spielplätze,
- alle anderen nicht benannten Stellen des Einzelhandels.
Verbot von Zusammenkünften
Als dritten Punkt verkündet Merkel ein Verbot von Zusammenkünften in:
- Sportvereinen,
- Freizeiteinrichtungen,
- Volkshochschulen und Musikschulen,
- sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen,
- Reisebussen,
- Kirchen, Moscheen, Synagogen,
- Orten anderer Glaubensgemeinschaften.
Eingeschränktes Besuchsrecht
Zu erlassen sind darüber hinaus laut Merkel auch neue Regelungen für das Besuchsrecht in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheimen sowie in ähnlichen Einrichtungen.
Besondere Auflagen für die Gastronomie
Besondere Regelungen gelten der Bundeskanzlerin zufolge fortan für Mensen, Speisegaststätten und Hotels. Hier soll beispielsweise eine Abstandsregelung für Tische eingeführt werden, eine Begrenzung der Besucherzahlen sowie gesteigerte Hygieneregelungen. Die Öffnungszeiten solcher Einrichtung seien auf den Zeitraum zwischen 6:00 Uhr und 18:00 Uhr begrenzt.
Keine Urlaube und eingeschränkte Übernachtungsmöglichkeiten
Zudem sollen Regeln erfolgen, die sicherstellen, „dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können“, so Merkel. Diese Regelung beinhalte auch, dass es in nächster Zeit keine Urlaube im Inland sowie auch im Ausland geben soll.
Regelung für Arbeitnehmende
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind von den Folgen der Corona-Krise betroffen. „Um diesen entgegenzuwirken, treten die Neuregelungen für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft“, schreibt die Bundesregierung in einer Pressemitteilung. Denn neben der Gesundheit müsse auch der Arbeitsplatz geschützt werden, betont Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Von Auslandsreisen wird dringend abgeraten
Von nicht notwendigen Reisen ins Ausland rät das Auswärtige Amt ab. Das Risiko sei für Reisende zur Zeit hoch, aufgrund zunehmender weltweiter Einschränkungen die Rückreise nicht mehr antreten zu können oder sonstige Probleme bei der Heimkehr zu erfahren. (vb)
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Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesregierung: Leitlinien gegen Ausbreitung des Coronavirus (veröffentlicht: 16.03.2020), bundesregierung.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.