Wiederverwenden von Atemschutzmasken – Derzeitige Handlungsempfehlung sei unbrauchbar
Zwar hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass immer mehr Mund-Nasen-Schutzmasken zum Schutz vor der Übertragung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zur Verfügung stehen, dennoch müssen Praxen, Pflegeheime und Kliniken nach bestimmten Vorgaben Masken mehrmals verwenden und entsprechend aufbereiten.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte entsprechende Empfehlungen für den Praxisalltag herausgegeben. Demnach sollen die Masken auf 70 Grad Celsius erwärmt und somit dekontaminiert werden. Ein internes Papier des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) widerspricht dieser Praxis. Es würde nicht ausreichen, die Schutzmasken auf 70 Grad zu erhitzen.
Bundesinstitut: Methode zum Dekontaminieren ungeeignet
In Deutschland häufen sich Covid-19-Ausbrüche in Kliniken und Pflegeheimen. Und so wächst die Angst, sich ausgerechnet dort anzustecken, wo einem doch eigentlich geholfen werden soll. Die Empfehlung der Bundesregierung, man könne Atemschutzmasken wieder aufbereiten, sollte wohl positiver stimmen. Aber die Methode sei nicht sicher, wie interne Unterlagen nun zeigen.
Die Bundesregierung hatte sich den Empfehlungen des RKI angeschlossen und empfohlen, Masken zur Wiederverwendung auf 70 Grad zu erwärmen, damit sie für die weitere Verwendung erneut eingesetzt werden können.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) widerspricht dieser Methode. Zum dekontaminieren sei die bisherige Methode ungeeignet, heißt es in dem internen Papier, dass bislang nicht öffentlich zugänglich ist. Das berichtet das ZDF-Magazin “Frontal 21” in seiner letzten Sendung. Den Journalisten habe das interne Papier vorgelegen.
Das Bundesinstitut weise demnach darauf hin, dass bei dem empfohlenen Aufbereitungsverfahren von Atemschutzmasken das neuartige Coronavirus Sars-Cov-2 nicht vollständig abgetötet werde. Das Verfahren reiche nicht aus, “um eine vollständige Inaktivierung infektiöser Viruspartikel auf den inkubierten Masken zu erzielen”, heißt es nach Angaben von Frontal 21 in dem Papier.
An bisherige Empfehlungen werde festgehalten
Bislang hält das Bundesgesundheitsministerium allerdings an den Empfehlungen fest, obwohl das BfArM bereits am 24. April seine Stellungnahme datierte und intern dem Bundesgesundheitsministerium zugänglich machte. Noch am 2. April 2020 schrieb allerdings auch das BfArM: “Dekontamination von Einmal-Mund-Nasen-Schutzmasken z.B. Hitzeinaktivierung mittels trockener Hitze bei 65°C-70 °C für 30 Minuten empfohlen, auch andere Verfahren z.B. bei höheren Temperaturen können bei MNS möglich sein.” Diese Empfehlung ist noch immer auch auf den Webseiten des BfArM zu lesen.
Das Magazin richtete eine Anfrage an das übergeordnete Bundesgesundheitsministerium. Auf Nachfrage äußerte sich das Ministerium allerdings nicht dazu. Anfang April hatte das Bundesgesundheitsministerium die Empfehlungen zu dem umstrittenen Verfahren herausgegeben. Das Dekontaminieren von Schutzmasken auf 70 Grad Celsius werde weiterhin von Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheimen durchgeführt, um die Schutzmasken auch nach mehrmaligen Gebrauch zu verwenden, so Frontal 21.
Schutzmasken auf 90 Grad über 90 Minuten erhitzen
Ganz abwegig ist das Verfahren jedoch nicht. In dem internen Papier werde alternativ dazu geraten, die Masken bei 90 Grad über 90 Minuten zu erwärmen. Das sei als Ersatzverfahren empfohlen. Allerdings würden hierzu keine Studien bzw. Prüfungsergebnisse vorliegen. Diese seien noch abzuwarten.
Manche Kliniken gehen eigene Wege
Dr. Andreas Farnschläder, Hygienebeauftragter Arzt St. Marien-Krankenhaus Siegen sagte in der Sendung, dass man ein Wiederverwenden von Atemschutzmasken vermeiden wolle. “Wir würden im Notfall auf die Methode zurückgreifen, die in Österreich mittlerweile etabliert ist, dass bei 121 Grad die Masken im Heißdampf sterilisiert werden.” (sb)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- ZDF Magazin Frontal 21: "Umstrittenes Aufbereitungsverfahren für Atemschutzmasken" (veröffentlicht 28.04.2020), Frontal 21
- BMAS/BMG: Einsatz von Schutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens, BfArM
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.