Ob Make-Up, Feuchtigkeitsfluid oder Wimperntusche: Kosmetikprodukte beinhalten verschiedene Inhaltsstoffe, die normalerweise auf dem Produkt selbst deklariert werden müssen. Kann dies z.B. aus Platzgründen nicht erfolgen, müssen Hersteller stattdessen einen Beipackzettel hinzufügen. In diesem Fall weist ein Buchsymbol den Verbraucher auf die Zusatzinformation hin.
Kosmetikrecht in der EU gibt klare Regeln vor
Ähnlich wie bei Lebensmitteln findet sich auch auf den Verpackungen von Kosmetikprodukten eine Art „Zutatenliste“, in welcher sämtliche Inhaltsstoffe des Produkts angegeben werden müssen. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert, sollen Verbraucher dadurch überprüfen können, ob sich in Lippenstift, Puder, Gesichtswasser o.ä. kritische Stoffe befinden. Die Kennzeichnung erfolgt dabei nach der „Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe“ (englisch: „International Nomenclature of Cosmetic Ingredients“, kurz: INCI).
Laut dem Kosmetikrecht in der EU muss die Auflistung zudem nach einer bestimmten Regel erfolgen, indem die Stoffe nach ihrem Gewichtsanteil in abnehmender Reihenfolge genannt werden. Zu Beginn stehen demzufolge die Bestandteile, die am meisten in dem Produkt enthalten sind, ganz am Ende werden diejenigen genannt, deren Anteil weniger als 1 % in der Gesamtrezeptur beträgt.
Etikett oder Anhänger als Alternative
Findet die Auflistung jedoch z.B. auf kleinen Produkten wie Lippenstiften oder Lidschatten keinen Platz, können diese alternativ auch zum Beispiel auf einem beigelegten Zettel, Etikett oder Anhänger aufgeführt werden. In diesem Fall weise ein Buchsymbol die Verbraucher darauf hin, dass die Deklaration der Inhaltsstoffe sowie mögliche Vorsichtsmaßnahmen oder Warnungen nicht auf der Verpackung selbst zu finden sind, erklärt Thomas Büttner, Fachanwalt für Kosmetikrecht in Frankfurt am Main. Stattdessen müsse also auf den Beipackzettel geachtet werden, so der Experte gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“.
Für weiterführende Informationen könne natürlich auch der Hersteller kontaktiert werden. Wer zudem erfahren möchte, welche Funktion ein Inhaltsstoff hat, könne laut dem BVL in der Suchmaschine von Haut.de http://www.haut.de/ Informationen erhalten, eine Liste der INCI-Bezeichnungen stellt zudem die Europäische Kommission zur Verfügung. (nr)
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