Die HUK Coburg sowie die PAX Familienfürsorge suchen Heilpraktiker als Kooperationspartner. Sie bieten eine „Vereinbarung über Heilpraktiker-Leistungen“ an, bei der sich die Kooperationspartner verpflichten, Patienten, die bei der HUK oder PAX krankenversichert sind, zu den Honorarbeträgen der Bundesbeihilfe zu behandeln.
In den wesentlichen Tarifen der beiden Versicherungen werden Heilpraktikerleistungen häufig bis zum Höchstbetrag des GebüH erstattet. Damit sieht die Vereinbarung zuerst einmal wie eine Einschränkung auf die beihilfefähigen Höchstbeträge aus. Warum sollte man diese Vereinbarung trotzdem unterschreiben? Der wichtigste Grund dürfte die Kostenentlastung für den Patienten sein. Der BDH empfiehlt deshalb bereits seit 2011 bei Bundes- und Landesbeamten, die in den der Vereinbarung beigetreten Bundesländern tätig sind, diese Beträge der „Bundesbeihilfe“ zu berücksichtigen. Denn so können Sie verhindern, dass der Patient eine Selbstbeteiligung zu erwarten hat.
Die Vereinbarung der HUK-Coburg/PAX Familienfürsorge regelt diverse Eckpunkte der Zusammenarbeit. Alles Punkte, die aus Sicht des BDH unproblematisch sind. In der nächsten Ausgabe der der Deutschen Heilpraktiker Zeitschrift (DHZ 8/2015) hat Siegfried Kämper, Vizepräsident des BDH, die wesentlichen Kriterien für Sie zusammengefasst und kommentiert.
Das Erfreuliche an der Situation ist, dass jetzt auch Privatkassen mit uns Vereinbarungen abschließen wollen. Damit sind Heilpraktiker noch fester im Gesundheitssystem verankert. (pm)
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Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.