Ab Oktober: Höherer Zuschuss zu Zahnersatz
Wohl jeder Mensch hat ab und an Zahnprobleme. Je älter man wird, desto wahrscheinlicher wird es, dass irgendwann auch ein Zahnersatz in Form einer Krone oder Brücke nötig wird. Dafür wird es künftig mehr Zuschuss geben.
„Zahnersatz wie beispielsweise Kronen, Brücken oder Prothesen wird für gesetzlich Krankenversicherte günstiger“, erklärt Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente, in einer aktuellen Mitteilung. Denn ab dem 1. Oktober 2020 steigt der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz.
Zuschuss steigt um zehn Prozent
Viele Patientinnen und Patienten, bei denen eine Versorgung mit Zahnersatz notwendig wird, fragen sich, was dieser kostet. Wie die Initiative proDente erläutert, bekommen gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse einen Zuschuss zum Zahnersatz, den sogenannten befundorientierten Festzuschuss.
Dies bedeutet, dass die gesetzlichen Kassen für jeden festgestellten zahnärztlichen Befund einen festgesetzten Betrag übernehmen. Zu diesem Zweck hat ein Fachgremium der Krankenkassen und der Zahnärztinnen und Zahnärzte über 40 Befunde für zerstörte oder fehlende Zähne in einer Tabelle gelistet.
Gemäß dem aktuellen Terminservice- und Versorgungsgesetz deckt der Zuschuss ab dem 1.10.2020 insgesamt 60 Prozent der Kosten einer medizinisch ausreichenden Regelversorgung ab. Bisher waren es 50 Prozent.
„Wichtig zu wissen ist, dass die Krankenkassen den gesetzlich festgelegten Betrag auch dann zahlen, wenn sich Versicherte für eine höherwertige Versorgung wie beispielsweise eine Vollkeramikkrone entscheiden“, so Kropp. „Der Eigenanteil des Versicherten fällt dann jedoch auch höher aus.“
Untersuchungen ins Bonusheft eintragen lassen
Wenn gesetzlich Versicherte regelmäßig einmal im Jahr Vorsorgeuntersuchungen bei einer Zahnärztin oder beim Zahnarzt wahrnehmen und dies in ihrem Bonusheft eintragen lassen, steigt der Zuschuss der Krankenkassen bei Zahnersatz weiter.
Sind im Bonusheft jährliche Besuche über fünf Jahre vermerkt, beträgt der Festzuschuss ab 1.10.2020 insgesamt 70 Prozent einer medizinisch ausreichenden Versorgung. Haben Versicherte über zehn Jahre jedes Jahr eine Zahnarztpraxis besucht und dies dokumentieren lassen, setzt die Krankenkasse ihren Zuschuss ab 1.10.2020 in Höhe von 75 Prozent an. Zuvor waren es 60 beziehungsweise 65 Prozent.
Medienberichten zufolge kann das einmalige Versäumnis einer Untersuchung in den letzten zehn Jahren folgenlos sein. Allerdings nur, wenn gegenüber der Krankenkasse schlüssig begründet werden kann, warum in dem betreffenden Jahr keine Zahnärztin bzw. kein Zahnarzt aufgesucht wurde.
Abschließen noch ein Tipp von proDente: Wer dieses Jahr noch nicht beim Zahnarzt oder bei der Zahnärztin gewesen ist, sollte schnell einen Termin vor Jahresende vereinbaren. Das lohnt sich nicht nur für gesunde Zähne und Mund – sondern auch für den Geldbeutel. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Initiative proDente: Ab Oktober 2020 erhalten Versicherte höheren Zuschuss zu Zahnersatz, (Abruf: 26.09.2020), Initiative proDente
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.