Schimmelbildung: Hersteller ruft Süßware zurück
Die Josef Manner & Comp. AG aus Wien hat einen Rückruf für das Produkt „Manner Powidl Knöpfe“ in der 180-Gramm-Packung gestartet. Nach Angaben des Unternehmens kann eine Schimmelbildung in der Süßware nicht ausgeschlossen werden.
Laut einer aktuellen Mitteilung ruft die Josef Manner & Comp. AG aus Wien das Produkt „Manner Powidl Knöpfe 180g“ mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 6.5.2021 und 7.5.2021 und 8.5.2021 zurück.
Schimmelbildung nicht auszuschließen
„Im Zuge von internen Qualitätssicherungsmaßnahmen wurde festgestellt, dass es in diesen Chargen zu einem Fehler im Produktionsprozess gekommen ist, aufgrund dessen eine Schimmelbildung im Produkt nicht ausgeschlossen werden kann“, heißt es in der Mitteilung, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat.
Daher sind laut dem Unternehmen die folgenden Produkte gegebenenfalls nicht für den Verzehr geeignet:
„Manner Powidl Knöpfe 180g“
Mindesthaltbarkeitsdatum 6.5.2021 und Chargennummer L13450127 L und Mindesthaltbarkeitsdatum 6.5.2021 und Chargennummer L13450127 R und Mindesthaltbarkeitsdatum 7.5.2021 und Chargennummer L13450128 L und Mindesthaltbarkeitsdatum 7.5.2021 und Chargennummer L13450128 R und Mindesthaltbarkeitsdatum 8.5.2021 und Chargennummer L13450129 L und Mindesthaltbarkeitsdatum 8.5.2021 und Chargennummer L13450129 R
Das Unternehmen weist darauf hin, dass Manner Powidl Knöpfe mit anderem Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise anderer Chargennummer nicht betroffen sind und wie alle anderen Produkte aus dem Manner Lebkuchen-Sortiment weiterhin bedenkenlos konsumiert werden können.
Manner bittet Konsumentinnen und Konsumenten, die ein Produkt mit oben angeführten Daten gekauft haben, diese am Postweg (mit Angabe der Absenderadresse) an den Manner Konsumentenservice zu schicken. Die Kundinnen und Kunden erhalten auch ohne Kaufbeleg ein neues Produkt.
Nicht verzehren
Fachleute raten davon ab, verschimmelte Lebensmittel zu verzehren. So schreibt etwa das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einem Faltblatt zu Schimmelpilzgiften (Mykotoxinen) in Lebensmitteln: „Bereits verschimmelte Lebensmittel sofort entsorgen und nicht länger offen liegen lassen, denn Schimmel ist „ansteckend“.“
Dem BfR zufolge ist die Ausbreitung des Schimmels und seiner Toxine desto schneller möglich, je flüssiger die Lebensmittel (beispielsweise Kompott, Saft, weiche Pfirsiche usw.) sind. „Solche befallenen Lebensmittel müssen weggeworfen werden.“
Einige Schimmelpilzgifte können zu gesundheitlichen Beschwerden wir Erbrechen und Durchfall, aber auch zu Leber- und Nierenschäden führen oder die körpereigenen Abwehrkräfte unterdrücken. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- lebensmittelwarnung.de: Mitteilung der Josef Manner & Comp. AG, (Abruf: 03.10.2020)
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Schimmelpilzgifte in Lebensmitteln – So können Sie sich schützen, (Abruf: 03.10.2020), Bundesinstitut für Risikobewertung
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.