Getränk-Rückruf: Allergen nicht angegeben
Die Hauser Weinimport GmbH aus Fischach (Bayern) hat einen Rückruf für den Artikel „Sangria 7% vol“ in der 1,0 Liter-Kartonverpackung gestartet. Laut dem Unternehmen wurde auf der Verpackung des Produkts ein Allergen nicht angegeben. Bestimmte Personen sollten das Getränk nicht konsumieren.
Die Hauser Weinimport GmbH aus dem bayerischen Fischach ruft das Getränk „Sangria 7% vol“ in der 1,0 Liter-Kartonverpackung zurück, weil auf der Verpackung ein Allergen nicht angegeben ist. Allergikerinnen und Allergiker sollten das Produkt nicht verzehren.
Vorwiegend bei Edeka und Marktkauf angeboten
„Im Rahmen einer Neuauflage der Verpackung wurde bedauerlicherweise der Allergenhinweis „Enthält Sulfite“ entfernt“, schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung.
Betroffen von dem Rückruf ist das Getränk „Sangria 7% vol“ in der 1,0 Liter-Kartonverpackung mit Losnummern, die an den folgenden ersten vier Ziffern zu erkennen sind: L6573…, L6763…, L6922… und L7006… . Diese Loskennzeichnung ist auf der Verpackungsoberseite neben dem Verschluss zu finden.
Den Angaben zufolge wurde der Artikel in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen sowie in angrenzenden Gebieten vertrieben. Das Getränk wurde vorwiegend bei Edeka und Marktkauf angeboten.
Die Hauser Weinimport GmbH und die Handelsunternehmen haben die entsprechende Ware aus dem Verkauf genommen. Kundinnen und Kunden, die das entsprechende Produkt gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.
Getränk nicht konsumieren
Das Unternehmen rät Konsumentinnen und Konsumenten, „die allergisch auf Schwefel reagieren, vom Verbrauch des Produktes ab.“ Bei Allergikerinnen und Allergikern „könnten gesundheitliche Probleme, wie unter anderem Kopfschmerzen, Magen- und Darmprobleme sowie Unwohlsein auftreten“, schreibt die Firma.
Zudem kann der Verzehr von Sulfit-haltigen Lebensmitteln bei einigen Menschen zu schweren Unverträglichkeitsreaktionen wie asthmatischen Reaktionen führen, erklärt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf seiner Webseite. Betroffen von dieser Unverträglichkeit sind laut den Fachleuten insbesondere ein Teil der Asthma-Patientinnen und -Patienten. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Schwefeldioxid und Sulfit-Salze als unverträgliche Stoffe, (Abruf: 13.10.2020), Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.