Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln: Zulassungen verlängert
Der Wirkstoff Glyphosat ist in Deutschland bereits seit 1974 in Herbiziden zur Unkrautbekämpfung zugelassen. In den vergangenen Jahren gab es mehr und mehr Kritik an solchen Pflanzenschutzmitteln, die nicht nur eine enorme Gefahr für Bienen und andere Insekten darstellen, sondern auch die Gesundheit von Menschen gefährden könnten. Doch nun werden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit Glyphosat verlängert.
Dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zufolge ist Glyphosat das meistverkaufte Unkrautvernichtungsmittel der Welt und ein sogenanntes „Totalherbizid“. Das Mittel tötet jede Pflanze, die nicht gentechnisch so verändert wurde, dass sie den Herbizideinsatz überlebt. Laut der Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Glyphosat wahrscheinlich krebserregend beim Menschen – und es trägt maßgeblich zum Artensterben in der Agrarlandschaft bei. Nun werden in Deutschland Zulassungen einiger dieser Mittel um ein weiteres Jahr verlängert.
Aufnahme über Blätter und oberirdische Sprossteile
Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in einer aktuellen Mitteilung schreibt, ist Glyphosat ein nicht-selektiver, herbizider Wirkstoff aus der chemischen Gruppe der Phosphonsäureester zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern. Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist Glyphosat in Deutschland seit 1974 in Herbiziden zur Unkrautbekämpfung zugelassen.
Die Aufnahme findet über Blätter und oberirdische Sprossteile statt. Es findet keine Aufnahme über die Wurzel statt, weil der Wirkstoff im Boden inaktiviert wird. Ein Transport in unterirdische Pflanzenteile wie Rhizome und Wurzelausläufer ist ebenfalls möglich, so dass sich auch ausdauernde Arten sicher bekämpfen lassen.
Nach der öffentlichen Diskussion um den Wirkstoff hat der Berufungsausschuss am 27. November 2017 dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, die Genehmigung für Glyphosat als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln für fünf Jahre zu erneuern.
Überprüfung kann nicht abgeschlossen werden
Nach der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat durch die EU-Kommission im Dezember 2017 wurde in Deutschland für insgesamt 30 glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel die Erneuerung der Zulassung beantragt.
Für sieben Mittel ist die Antragsbearbeitung inzwischen abgeschlossen und die Zulassung wurde erneuert. In sechs weiteren Verfahren, bei denen Deutschland die Rolle des bewertenden Mitgliedstaats hat, wird über die Anträge laut dem BVL in Kürze entschieden.
Den Angaben zufolge enden die erneuerten Zulassungen am 15. Dezember 2023, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe ein Jahr nach dem Ende der Genehmigung von Glyphosat. Drei der Anträge wurden vom Antragsteller zurückgezogen und zwei zugehörige Zulassungen sind mittlerweile ausgelaufen. Die dritte Zulassung endet am 15. Dezember dieses Jahres.
Für 14 Mittel dauert die Bearbeitung der Anträge noch immer an. Deutschland hat bei diesen Verfahren die Rolle des beteiligten Mitgliedstaates. Das heißt, dass eine Entscheidung hierzulande erst nach Eingang der Entscheidung des bewertenden Mitgliedstaates möglich ist.
Die Prüfung der Anträge kann deswegen nicht bis zum derzeitigen Zulassungsende am 15. Dezember 2020 abgeschlossen werden. In diesen Fällen müssen die bestehenden Zulassungen formal um ein weiteres Jahr bis zum 15. Dezember 2021 verlängert werden. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat, (Abruf: 13.12.2020), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): Was ist Glyphosat?, (Abruf: 13.12.2020), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): Fragen und Antworten zu Glyphosat, (Abruf: 13.12.2020), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.