Wegen verwechselter Blutkonserven? Patientin stirbt im Klinikum
Eine Patientin in einem Krankenhaus im niedersächsischen Duderstadt soll vor einigen Wochen zweimal eine Blutkonserve eines anderen Patienten erhalten haben. Zunächst verschlechterte sich der Zustand der Frau, die am Bein operiert werden sollte, schließlich verstarb sie. Schuld könnte möglicherweise unverträgliches Blut gewesen sein.
Frau mit ähnlichem Namen
In einer Klinik in Duderstadt (Niedersachsen) kam es offenbar zu einer tödlichen Verwechslung: Eine Patientin ist dort möglicherweise wegen falscher Blutkonserven gestorben. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt, Stefan Studenroth, am Mittwoch in Göttingen auf Anfrage: „Wir ermitteln gegen zwei Ärzte wegen fahrlässiger Tötung.“ Zuvor hatten bereits verschiedene Medien über den Fall berichtet. Wie mitgeteilt wurde, sei es derzeit Gegenstand der Ermittlungen, ob die Verwechslung bei den Konserven auch die Ursache für den Tod der Patientin am sechsten Dezember war. „Wir haben ein Gutachten in Auftrag gegeben.“ Den Angaben zufolge soll die Frau zweimal Konserven von einer anderen Patientin mit gleichem oder ähnlichem Namen bekommen haben. Wie es heißt, soll die Patientin bereits in der Narkose gelegen haben, als sie eine Konserve mit einer nicht verträglichen Blutgruppe bekam.
Patientin sollte am Bein operiert werden
Laut Medienberichten sollte sie am Bein operiert werden, als es ihr zunehmend schlechter ging und schließlich auf eine Intensivstation verlegt wurde. Auf dieser Station soll sie eine weitere Konserven bekommen haben, ohne das zuvor die Blutgruppen kontrolliert wurden. „Die Krankenhausleitung hat unverzüglich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, als sie von dem Fall Kenntnis bekam“, erklärte Klinik-Sprecher Florian Grewe. Die Ärzte seien momentan nicht mehr in dem Klinikum tätig. „Es ist für uns zutiefst bedauerlich, die Mitarbeiter sind erschüttert“, so Grewe. „Es ist ein Einzelfall.“ Es habe keine weiteren Verwechslungen gegeben. Den Angaben zufolge waren dem niedersächsischen Gesundheitsministerium die Ermittlungen gegen die beiden Ärzte vor den Medienberichten nicht bekannt. „Wir haben keine Fachaufsicht über das Krankenhaus“, erläuterte Ministeriumssprecherin Heinke Traeger am Mittwoch in Hannover. Sie hob jedoch hervor: „Krankenhäuser müssen so organisiert sein, dass solche Verwechselungen nicht vorkommen können.“
Leider kein Einzelfall
Für die Organisationsstruktur sei die Leitung eines Krankenhauses verantwortlich. Die Sprecherin teilte mit, ihr sei kein ähnlicher Fall in den letzten Jahren in Niedersachsen bekannt. Doch solche Verwechselungen sind leider kein Einzelfall. So bekam etwa ein 75-Jähriger im hessischen Marburg im Jahr 2010 eine falsche Konserve und starb an den Folgen. Und in einem Klinikum im nordrhein-westfälischen Lemgo starb 2008 eine 68-Jährige, nachdem sie eine Transfusion mit der falschen Blutgruppe bekam. Beide Male war wohl menschliches Versagen schuld an dem Tod der Patienten. Nachdem 2011 ein Patient in einem Kölner Krankenhaus wegen einer verwechselten Blutkonserve gestorben war, hieß es, die Klinik trage ein „Organisationsverschulden“. Im Jahr 2002 war ein Arzt in Lübeck wegen fahrlässiger Tötung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Grund auch hier: vertauschte Blutkonserven. (ad)
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