FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel
Die Neuansteckungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind trotz aller ergriffenen Maßnahmen noch immer viel zu hoch. Da die Infektionslage weiterhin sehr angespannt ist, soll es ab kommender Woche zum Teil eine FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und beim Einkaufen geben.
Die sogenannten AHA-Regeln (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen), die zur Eindämmung der Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der durch den Erreger verursachten Krankheit COVID-19 dienen sollen, reichen offenbar nicht aus. Die Zahlen der Ansteckungen, schweren Erkrankungen und Todesfälle sind nach wie vor auf einem hohen Niveau. Nun sind im Süden des Landes verschärfte Bedingungen beschlossen worden.
Infektionslage weiter angespannt
Wie es auf der Webseite der Bayerischen Staatsregierung heißt, ist die Infektionslage aufgrund der Corona-Pandemie in Bayern und Deutschland weiter sehr angespannt.
„Die bislang ergriffenen Maßnahmen haben leider noch nicht zu dem erhofften spürbaren und nachhaltigen Rückgang der Infektionszahlen geführt. Ziel ist, eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50 Fällen pro 100.000 Einwohner zu erreichen“, heißt es in einem Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. Januar 2021.
Erst ab diesem Inzidenzwert sei eine sichere Nachverfolgung von Infektionswegen gewährleistet. Als besonders besorgniserregend gilt aktuell das Auftreten stark ansteckender Virusmutationen in einigen Ländern, deren Eintrag und Verbreitung in Bayern und Deutschland vermieden werden muss.
Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske
Mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der Bayerische Ministerrat daher für den Freistaat eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, den 18. Januar 2021, beschlossen.
Die normalen Alltagsmasken, auch Community-Masken oder Mund-Nasen-Bedeckungen genannt, sind zum Schutz der anderen. FFP2-Masken hingegen dienen auch zum Eigenschutz, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erklärt.
Im Handel sind zahlreiche Produkte erhältlich. Die Masken sind laut dem BfArM vom Hersteller als Einwegprodukte vorgesehen. „Sie sollten regelmäßig gewechselt und nach Verwendung entsorgt werden. Sie müssen dicht am Gesicht sitzen, um ihre Filterleistung entfalten zu können“, schreibt das Institut.
Menschen aus Risikogruppen können – nicht nur in Bayern – Gutscheine für FFP2-Schutzmasken bekommen. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bayerische Staatsregierung: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. Januar 2021, (Abruf: 12.01.2021), Bayerische Staatsregierung
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Hinweise des BfArM zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen, medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken), (Abruf: 12.01.2021), Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.