Corona-Pandemie: Wird es besondere Regeln für Geimpfte geben?
Der Deutsche Ethikrat veröffentlichte eine Empfehlung darüber, ob Sonderregeln für diejenigen, die bereits eine Impfung gegen den Coronavirus SARS-CoV-2 erhalten haben, gerechtfertigt sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt seien individuelle Ausnahmen für Geimpfte jedoch nicht möglich, da nicht hinreichend belegt ist, ob geimpfte Personen das Virus noch weiterverbreiten können.
In einer kürzlich veröffentlichten Ad-hoc-Empfehlung wägt der Deutsche Ethikrat die Frage ab, ob eine Impfung gegen COVID-19 zu besonderen Regeln führen darf oder sogar muss. Eine grundlegende Voraussetzung sei zuallererst der Beweis, das Geimpfte keine weiteren Personen anstecken können. Das Empfehlungsschreiben kann auf der Webseite des Deutschen Ethikrats eingesehen werden.
Wie lange sind staatliche Freiheitsbeschränkungen gerechtfertigt?
Seitdem die Impfungen in greifbare Nähe gerückt sind, nimmt die Diskussion an Fahrt auf, ob gegen COVID-19 geimpfte Personen Sonderrechte bekommen sollten. Hierzu erinnert der Deutsche Ethikrat daran, dass die verhängten staatlichen Freiheitsbeschränkungen ohnehin nur gerechtfertigt sind, solange „die Versorgung schwer erkrankter COVID-19-Patienten das Gesundheitssystem akut zu überlasten droht“.
Mit dem Rückgang der Pandemie müsse zwangsläufig auch eine Rücknahme der gravierenden Grundrechtseingriffe für alle Personen einhergehen, betont der Ethikrat. Ob geimpfte Personen vorzeitig dieses Recht bekommen sollten, ließe sich nur dann rechtfertigen, wenn hinreichend belegt sei, dass diese Personengruppe nicht mehr in Lage ist, das Virus weiterzuverbreiten.
Sonderregeln könnten Ungerechtigkeitsempfinden schüren
Selbst in dem Fall, dass Geimpfte keine anderen Personen mit dem Coronavirus infizieren können, bleibe die Frage, wie sich Sonderregeln für Geimpfte auf das Empfinden für Gerechtigkeit und für die Akzeptanz der Impfung auswirken. Das geimpfte Personen von geltenden Bestimmungen wie der Maskenpflicht oder von Abstandsregeln befreit werden, sei in dieser Hinsicht unwahrscheinlich.
Privates Recht
Neben den staatlichen Vorgaben gibt es dem Ethikrat zufolge auch noch das private Recht der Vertragsfreiheit. „Sie stellt es Privatpersonen und privaten Unternehmen grundsätzlich frei zu entscheiden, mit wem diese einen Vertrag schließen“, schreibt der Ethikrat. Somit ist es zum Teil den Händlerinnen und Händlern überlassen, ob bestimmte Personengruppen bevorzugt werden. Dies könne aber nicht für Angebote gelten, die zur „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich sind“.
Keine besonderen Pflichten für Geimpfte
Besondere Verpflichtungen sollten geimpften Personen nach Ansicht des Ethikrates nicht auferlegt werden – weder von staatlicher Seite noch vom Arbeitgeber. Dies führe nur zu Anreizen, sich der Impfung zu entziehen.
Lockerung der Besuchsrechte in Pflegeeinrichtungen
Insgesamt beurteilt der Ethikrat Sonderregeln für Geimpfte kritisch. Ausnahmen könnten jedoch vor allem bei der Besuchsregelung von geimpften Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen gemacht werden. Der Ethikrat empfiehlt, die Beschränkung der Kontakte bei geimpften Personen in diesen Einrichtungen aufzuheben. „Angesichts der erheblichen Belastungen, welche diese Personengruppe bereits im Verlauf der Pandemie erlebt hat, kann dies ethisch gerechtfertigt werden“, resümiert der Ethikrat. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Deutscher Ethikrat: Ad-hoc-Empfehlung - Besondere Regeln für Geimpfte? (veröffentlicht: 04.02.2021), ethikrat.org
- Deutscher Ethikrat: Pressemitteilung - Besondere Regeln für Geimpfte? (veröffentlicht: 04.02.2021), ethikrat.org
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.