Rückruf für Leberwurst wegen unterbrochener Kühlkette
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, die Supermarktkette Kaufland und der Hersteller Bell Deutschland warnen vor einer sich im Umlauf befindenden Wurstsorte, bei der die Kühlkette für mehrere Tage unterbrochen war. Die Mindesthaltbarkeitsdaten auf den Waren sind somit nicht mehr gewährleistet. Die Wurst könnte vorzeitig verderben.
Betroffen sind alle Artikel der Marke „Zimbo Leberwurst fein“ in der 130 Gramm Packung mit der GTIN 4006650017845, die zwischen dem 5. und 10. Februar 2021 bei Kaufland verkauft wurden. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes sollten die Waren nicht mehr verzehrt werden, betont Kaufland in einer Presseinformation zu dem Rückruf.
Wo wurde die Leberwurst verkauft?
Die Leberwurst der Marke „Zimbo“ wurde deutschlandweit in Kaufland-Filialen angeboten. Die Supermarktkette hat nach eigenen Angaben die betroffene Ware bereits aus dem Verkauf genommen.
Wo kann die Leberwurst umgetauscht werden?
Laut Kaufland kann die oben genannte Leberwurst, die zwischen dem 5. und 10. Februar 2021 verkauft wurde, in einer beliebigen Kaufland-Filiale abgegeben werden. Der Der Kaufpreis werde dort auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückerstattet.
Fragen zum Rückruf
Eventuelle Rückfragen beantwortet die kostenfreie Hotline von Kaufland unter der Telefonnummer 08 00 / 1 52 83 52.
Gesundheitsgefahr durch schlechte Kühlung
Insbesondere leicht verderbliche Lebensmittel wie Wurst müssen konstant gekühlt werden, denn sie sind ein idealer Nährboden für Keime, wie beispielsweise E.coli, die sich bereits nach kurzen ungekühlten Phasen schlagartig vermehren können. Je nach Keim drohen beim Verzehr zum Teil gefährliche Durchfall- oder Magen-Darm-Infektionen. Vor dem Verzehr von Wurst sollte daher stets Aussehen und Geruch überprüft werden. Ein unangenehmer Geruch, Verfärbungen, eine schmierige Oberfläche oder eingetrocknete Ränder können Anzeichen für Verderb sein. (vb)
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Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Verbraucherzentrale Bayern e.V.: Haltbarkeit von Wurstaufschnitt (Abruf: 12.02.2021), projekte.meine-verbraucherzentrale.de
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Rückruf Zimbo-Leberwurst (veröffentlicht: 12.02.2021), lebensmittelwarnung.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.