Corona: Kontaktverbot wegen Mutationen
Zwar waren viele Menschen zuletzt hoffnungsvoll, da die Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und die Zahl der durch COVID-19 verstorbenen Personen zurückgegangen waren, doch der rückläufige Trend der letzten Wochen setzt sich offenbar nicht mehr fort. In vielen Gegenden stagnieren die Fallzahlen und mancherorts steigen sie – vor allem wegen den Mutationen. Dies hat nun im hohen Norden dazu geführt, dass vorerst private Treffen verboten werden.
Im Corona-Hotspot Flensburg (Schleswig-Holstein) hat sich die mutierte Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 durchgesetzt. Derzeit werden fast nur noch Infektionen mit Mutanten festgestellt. Die Politik hat nun reagiert und die Maßnahmen zur Eindämmung des Erregers massiv verschärft. So gibt es nun unter anderem ein Kontaktverbot mit Personen aus anderen Haushalten.
Ernste Situation in Krankenhäusern
Laut einer aktuellen Mitteilung hat sich die Corona-Situation in Flensburg in den vergangenen Tagen trotz erheblicher Maßnahmen nicht verbessert. Die 7-Tage Inzidenz liegt demnach seit Tagen deutlich über 150, derzeit liegt sie bei 177,5. Ein Absinken der Zahlen ist momentan nicht absehbar.
Vor dem Hintergrund dieser Zahlen, dem hohen Anteil von Mutationen, die derzeit über 50 Prozent mit steigender Tendenz liegt und der ernsten Situation in den Flensburger Krankenhäusern ist eine Verbesserung der Situation alleine mit den bestehenden Maßnahmen nicht zu erwarten.
Daher hat sich die Flensburger Oberbürgermeisterin Simone Lange an das Land gewandt, um weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise in die Wege zu leiten.
Verschärfte Kontaktbeschränkungen
Laut einer Mitteilung der Landesregierung gelten für Flensburg ab Sonnabend, 20. Februar, für eine Woche, inklusive einer Verlängerungsoption auf eine weitere Woche, folgende zusätzliche Maßnahmen:
- Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr. Haus oder Wohnung dürfen dabei nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Arztbesuche oder berufliche Arbeitswege sind weiter möglich. Die Stadt Flensburg wird hier Bußgelder bei Nichtbefolgung verhängen.
- In der Öffentlichkeit und im privaten Raum werden in Flensburg zudem die Kontaktbeschränkungen verschärft. In der Stadt Flensburg dürfen sich nur noch Haushaltsangehörige treffen. Treffen mit weiteren Personen sind untersagt. Ausnahmen: Besuche im Krankenhaus, eine registrierte Person darf Angehörige in einer Pflegeeinrichtung besuchen (bei Vorlage eines negativen Coronatests); und Ausnahmen für Paare mit getrennten Wohnsitzen und Kinder von getrennt lebenden Eltern.
Es wird drauf hingewiesen, dass die Einhaltung der genannten Maßnahmen von Seiten der Stadt Flensburg streng kontrolliert wird. Etwaige Verstöße werden mit erheblichen Bußgeldern geahndet.
Gefahr einer dritten Welle entgegentreten
„Wir setzen in der Stadt Flensburg nun sehr strikte Maßnahmen um, die wir bisher in dieser Pandemie noch nicht in Schleswig-Holstein gesehen haben“, so Gesundheitsminister Heiner Garg.
„Das ist notwendig, um das Geschehen einzudämmen und den Siegeszug der Virusvarianten zu bremsen. Das sind massive freiheitseinschränkende Maßnahmen, die einer guten Begründung bedürfen und die unbedingt zeitlich eng begrenzt sein müssen“, sagte der Politiker.
„Diese Maßnahmen sollen dazu führen, dass der positive Trend mit ab-nehmenden Neuinfiziertenzahlen in Schleswig-Holstein auch in Flensburg erreicht werden kann und wir die Gefahr einer dritten Welle, angetrieben durch die Virusvarianten früh und entschieden entgegentreten.“ (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Stadt Flensburg: Stadt Flensburg erlässt neue Allgemeinverfügung. Ausgangssperre und zusätzliche Kontaktbeschränkung zur Bekämpfung des Corona-Virus, (Abruf: 20.02.2021)
- Landesregierung Schleswig-Holstein: Kreis Schleswig-Flensburg und Stadt Flensburg verstärken gemeinsam mit dem Land Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, (Abruf: 20.02.2021), Landesregierung Schleswig-Holstein
Wichtiger Hinweis:
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