Rückruf: Listerien in Käse festgestellt
Die Käsegroßhandlung Paul Lerchenmüller aus Soyen (Bayern) hat einen Rückruf für die Artikel Petit Fleur Camembert, Kreitaberti und Pfefferbert gestartet. Nach Angaben des Unternehmens wurden in dem Käse Listerien festgestellt. Eine Gesundheitsgefahr kann nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund einer möglichen Gesundheitsgefahr ruft die Käsegroßhandlung Paul Lerchenmüller aus dem bayerischen Soyen die Artikel Petit Fleur Camembert, Kreitaberti und Pfefferbert zurück. „Bei den Artikeln wurden Listerien festgestellt“, schreibt das Unternehmen in einer Pressemitteilung, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat.
Kaufpreis wird erstattet
Betroffen von dem Rückruf sind Produkte mit der Lotnummer 506, ca. 300 g, mit den nachfolgend aufgeführten Mindesthaltbarkeitsdaten:
- Petit Fleur: MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum): 07.04.2021
- Kreitaberti: MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum): alle Daten zwischen 24.03. und 07.04.2021
- Pfefferbert: MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum): alle Daten zwischen 24.03. und 07.04.2021
Den Angaben zufolge wurden die Artikel in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen verkauft.
Kundinnen und Kunden , die den entsprechenden Käse gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises, auch ohne Vorlage des Kassenbon, in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.
Schwere Infektionen möglich
Wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (englisch: European Food Safety Authority, EFSA) auf ihrer Webseite erklärt, handelt es sich bei Listerien um eine Familie von Bakterien mit zehn Spezies. Eine davon, Listeria monocytogenes, ist der Erreger der Krankheit „Listeriose“.
Die Symptome bei infizierten Menschen variieren und reichen laut den Fachleuten von leichten grippeartigen Symptomen, wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, bis hin zu schweren Infektionen, beispielsweise Hirnhautentzündung, sowie anderen potenziell lebensbedrohlichen Komplikationen.
Die Erkrankung befällt hauptsächlich Ältere, Schwangere, Neugeborene sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem.
„Bei Schwangeren kann, sogar ohne Symptome, das ungeborene Kind geschädigt werden“, schreibt die Käsegroßhandlung.
Und: „Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen. Schwangere, die dieses Lebensmittel gegessen haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen.“ Für andere Menschen ohne Symptome ist dies jedoch nicht sinnvoll. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Pressemitteilung der Käsegroßhandlung Paul Lerchenmüller, (Abruf: 13.03.2021)
- European Food Safety Authority, EFSA: Listerien, (Abruf: 13.03.2021), European Food Safety Authority, EFSA
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.