Warenrückruf: Verletzungsgefahr durch Glasfremdkörper
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, die Supermarktketten Rewe und Penny sowie ein Hersteller von getrockneten Tomaten informieren über einen Warenrückruf. Offenbar sind Glassplitter in mehrere Artikel mit getrockneten Tomaten geraten. Vom Verzehr wird wegen Verletzungsgefahr dringend abgeraten.
Die Firma K. Iraklidis & Söhne AG, Griechenland Korinos ruft mehrere Produkte mit getrockneten Snacktomaten zurück, die bei den Supermärkten Rewe und Penny verkauft wurden. Alle Mindesthaltbarkeitsdaten sind vom Rückruf betroffen. Folgende Produkte werden zurückgerufen:
- REWE Beste Wahl Snacktomaten mit Meersalz in der 150-Gramm-Verpackung
- REWE Beste Wahl Snacktomaten mit Kräutern in der 150-Gramm-Verpackung
- ORTO MIO Snacktomaten mit Meersalz in der 150-Gramm-Verpackung
Achtung: Kleine transparente Glasfremdkörper
Nach Angaben des Herstellers handelt es sich bei den Fremdkörpern um kleine, spitze, transparente Glasfremdkörper. „Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht mit abschließender Sicherheit ausgeschlossen werden“, warnt Penny in einer Kundeninformation zu dem Rückruf.
Wo können die Tomaten umgetauscht werden?
Kundinnen und Kunden, die die oben genannten Produkte bereits gekauft haben, sollten diese nicht konsumieren, sondern in die jeweilige Einkaufstätte zurückbringen. Der Kaufpreis werde dort auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Unter der E-Mail-Adresse picanto@iraklidis.gr beantwortet der Verbraucherservice der Firma K. Iraklidis & Söhne AG eventuelle Rückfragen.
Welche Verletzungsgefahr besteht beim Verzehr?
Die möglicherweise enthaltenen Glassplitter sind laut Hersteller klein, spitz und transparent. Sie könnten also leicht übersehen oder mit dem enthaltenen Meersalz verwechselt werden. So drohen bei der Verarbeitung beispielsweise Schnitt- oder Stichverletzungen sowie Verwundungen im Mund- und Rachenraum beim Kauen und Schlucken der Tomaten. Werden die Glasfremdkörper verschluckt, können innere Verletzungen im Magen-Darm-Trakt nicht ausgeschlossen werden. Zudem besteht das Risiko, dass sich Fremdkörper im Organismus festsetzen und Entzündungen anstoßen. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Rückruf Snacktomaten (veröffentlicht: 31.03.2021), lebensmittelwarnung.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.