Ob Hautarzt, HNO-Spezialist oder der Experte für Knieverletzungen: Einen Termin beim Facharzt zu bekommen, scheint in vielen Fällen unmöglich. Oft müssen unzählige Ärzte abtelefoniert werden, und selbst dann kann es Monate dauern, bis endlich etwas frei ist. Doch damit soll bald Schluss sein. Ab dem 25 Januar erhalten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen bei der Terminvermittlung Unterstützung von den Kassenärztlichen Vereinigungen.
Patienten warten Monate auf Behandlung beim Spezialisten
Wer einen Facharzt benötigt, hat oft schlechte Karten. Viele Patienten erleben eine mehrtägige Telefon-Odyssee, bis sie endlich einen Termin bekommen, hinzu kommen Wartezeiten von bis zu mehreren Monaten. Doch dieser Zustand soll sich schon bald ändern, denn von Ende Januar an wollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) nun bei der Terminfindung helfen. Voraussetzung sei laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie eine Überweisung zum Facharzt. Eine Ausnahme bilden hier Termine beim Augenarzt oder beim Frauenarzt, denn hier sei keine Überweisung nötig, um den Terminservice in Anspruch zu nehmen, so die Mitteilung der KBV.
Patient bekommen Termin innerhalb von vier Wochen
Um die Telefonnummer und die Sprechzeiten der zuständigen „Terminservicestelle“ zu erfahren, sollte sich an die Kassenärztliche Vereinigung im jeweiligen Bundesland gewendet werden. Nach dem Anruf biete der Terminservice innerhalb von sieben Tagen einen Behandlungstermin bei einem Facharzt an, wobei die Wartezeit zwischen Anruf und Termin bei dringenden Beschwerden nicht mehr als vier Wochen betragen dürfe. Für Routineuntersuchungen oder „Bagatellerkrankungen“ gelte diese Frist der KBV zufolge hingegen nicht. Ist eine Vermittlung innerhalb dieser Zeit nicht möglich, erfolgt dennoch eine Versorgung: „Das Gesetz regelt, dass wir einen ambulanten Termin im Krankenhaus vermitteln müssen, wenn es innerhalb von vier Wochen keinen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt gibt”, erklärt Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein in einem anderen Bericht.
Lange Anfahrtswege müssen eingeplant werden
Beachtet werden sollte jedoch, dass über die Terminservicestelle keine Vermittlung eines Wunschtermins bei einem bestimmten Arzt („Wunscharzt“) erfolgen könne. Stattdessen würden Behandlungen bei denjenigen Medizinern vorgeschlagenen, die in dem jeweiligen Vier-Wochen-Zeitraum freie Termine gemeldet haben. Dementsprechend müssten Patienten längere Anfahrtswege einkalkulieren, wobei die Zeit, die man mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum nächstgelegenen Facharzt benötige plus 30 Minuten, als „zumutbar“ gelte. Wer einen Termin bei einem spezialisierten Arzt wie z.B. einem Radiologen oder Neurochirurgen benötige, müsse demnach sogar mit zusätzlichen 60 Minuten rechnen. Empfehlenswert sei es daher, zuerst bei dem favorisierten Arzt selbst einen Termin anzufragen, bevor der Terminservice beauftragt werde. Keine Vermittlung würde zudem für Psychotherapeuten, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte erfolgen. (nr)
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