Schokoeis-Rückruf: Potenzielle Gesundheitsgefahr für Allergiker
Ein Hersteller von veganem Speiseeis informiert über einen Rückruf von Schokoladeneis. Bei dem betroffenen Produkt kam es zu einer unbeabsichtigten Kreuzkontamination mit einem nicht deklarierten Allergen. Der Verzehr kann bei bestimmten Personengruppen zu Beschwerden führen.
Die Prolupin GmbH ruft aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes den Artikel „Made with luve Schokoladeneis“ mit der Chargennummer L28101 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum Dezember 2022 (12/2022) zurück. Die Chargennummer befindet sich auf dem Deckel der Verpackung. Grund für den Rückruf: In den betroffenen Produkten wurden Spuren des Allergens Gluten nachgewiesen.
Gesundheitsrisiko für Menschen mit Gluten-Unverträglichkeit
Nach Angaben des Herstellers kam es bei dem betroffenen Produkt zu einer unbeabsichtigten Kreuzkontamination mit glutenhaltigem Getreide, sodass Spuren von Gluten eingetragen wurden. Bei Verbraucherinnen und Verbraucher, die unter einer Gluten-Unverträglichkeit beziehungsweise Gluten-Allergie leiden, könnte der Verzehr Beschwerden auslösen. Diese Personengruppe sollte das betroffene Schokoladeneis daher nicht verzehren. Für Menschen, die nicht gegen Gluten allergisch sind, ist der Konsum laut Hersteller unbedenklich.
Nur Schokoladeneis aus der Charge L28101 betroffen
Der Hersteller macht darauf aufmerksam, dass ausschließlich das Schokoladeneis aus der Charge L28101 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12/2022 betroffen ist. Alle anderen „Made with luve“-Produkte seien nicht vom Rückruf betroffen.
Wo wurden die Produkte verkauft?
Laut der Webseite des Herstellers werden „Made with luve“-Produkte bei zahlreichen Supermärkten angeboten, darunter beispielsweise Kaufland, Rewe, Edeka, Combi, Real, Konsum, Globus, Marktkauf, Famila und weitere.
Wo kann das Eis umgetauscht werden?
Personen, die das vom Rückruf betroffene Eis aufgrund der Gluten-Kontamination nicht mehr verzehren möchten, können dieses in der jeweiligen Einkaufstätte abgeben. Nach Angaben des Herstellers wird der Kaufpreis dort auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückerstattet.
Mögliche Beschwerden durch Gluten
Patientinnen und Patienten, die unter Zöliakie oder unter einer Glutenunverträglichkeit leiden, reagieren mitunter stark auf Gluten. Der Verzehr kann sich beispielsweise durch Beschwerden wie Durchfall, Bauchschmerzen oder Blähungen äußern. Die Symptome in dem Krankheitsbild variieren von Person zu Person. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.