Pilze sammeln: Informationen über Cäsium-Belastung beachten
Bei der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl im Jahr 1986 wurden große Mengen radioaktiver Stoffe freigesetzt. Noch heute können manche Wildpilzarten stark mit radioaktivem Cäsium belastet sein. Ein aktueller Bericht zeigt, bei welchen Pilzen diese Gefahr besonders hoch ist.
„Auch mehr als drei Jahrzehnte nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl können in manchen Teilen Bayerns erhöhte Aktivitäten des Radionuklids Cäsium-137 (Cs-137) in einigen Arten wild wachsender Speisepilze gemessen werden“, heißt es in dem aktuellen Pilzbericht (PDF) des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Einige Pilzarten können demnach noch bis zu einige tausend Becquerel (Bq) Cs-137 pro Kilogramm (kg) Frischmasse aufweisen.
Stark erhöhte Mengen an radioaktivem Cäsium
Mit Beginn der Pilzsaison lockt es viele Menschen in den Wald, um den eigenen Speiseplan zu erweitern.
Aber bei aller Freude über ein besonders schön gewachsenes Exemplar kann es angeraten sein, auch einmal der Versuchung zu widerstehen und einen schmackhaften Speisepilz an seinem Platz zu lassen.
Denn laut dem aktuellen Pilzbericht des BfS weisen vor allem in Süddeutschland einige Pilzarten stark erhöhte Mengen an radioaktivem Cäsium (Cäsium-137) auf.
„Das radioaktive Cäsium in den Pilzen stammt noch immer aus dem Reaktorunfall in Tschernobyl vor 35 Jahren”, erklärt BfS-Präsidentin Inge Paulini in einer Mitteilung.
„Anders als in landwirtschaftlichen Böden ist es in Waldböden in einer Form vorhanden, in der Pflanzen und Pilze es aufnehmen können – und einige Pilzarten sind besonders gut darin.“
Belastung insgesamt geht langsam zurück
Das BfS untersucht für den Pilzbericht jedes Jahr die Cäsium-137-Belastung von Pilzen an ausgewählten Standorten in Süddeutschland.
„Wir sehen, dass die Belastung insgesamt langsam zurückgeht, aber vereinzelt treten immer noch Werte von über 4.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm Frischmasse auf“, so Paulini.
„Pilze, die in den Handel gebracht werden, dürfen höchstens 600 Becquerel pro Kilogramm Frischmasse aufweisen. Der Grenzwert schützt aber nicht, wenn man für den Eigenbedarf selbst Pilze sammelt“, erklärt die Expertin.
Unnötige Strahlenbelastung vermeiden
„Gelegentlich auch höher belastete Pilze zu verzehren, ist zwar nicht verboten. Dennoch sollte man sich über die üblicherweise stärker belasteten Pilzarten informieren und sie im Wald stehen lassen, um eine unnötige Strahlenbelastung zu vermeiden.“
Wie stark ein Pilz belastet ist, hängt von der Pilzart und auch vom Standort eines Pilzes ab. Höher belastete Pilze kommen vor allem in solchen Regionen vor, in denen nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl überdurchschnittlich viel Cäsium abgelagert wurde. Dazu gehören Teile Bayerns wie zum Beispiel der Bayerische Wald.
Im Pilzbericht des BfS ist eine Übersichtskarte über die Cäsium-Verteilung in Deutschland enthalten.
Geringe Mengen in Zuchtpilzen
Das BfS stellte in den Jahren 2018 bis 2020 besonders hohe Werte von über 1.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm Frischmasse in folgenden Pilzarten fest:
- Semmelstoppelpilz
- Rotbrauner Semmelstoppelpilz
- verschiedene Schnecklingsarten
- Gelbstieliger Trompetenpfifferling
- Gemeiner Rotfußröhrling
- Maronenröhrling
- Mohrenkopfmilchling
- Ockertäubling
- Reifpilz
- Seidiger Ritterling
- Violetter Lacktrichterling
- Ziegenlippe
Niedrig belastet, also regelmäßig unter fünf Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm Frischmasse, und aus Sicht des BfS unbedenklich zu verzehren, waren der Blutende Waldchampignon, der Mönchskopf, der Riesenporling, der Safran-Riesenschirmling sowie der Schopftintling. Zuchtpilze wie Champignons weisen laut den Fachleuten ebenfalls nur geringe Mengen von Cäsium-137 auf. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Strahlenschutz: Vor dem Pilze sammeln über Cäsium-Belastung informieren, (Abruf: 20.09.2021), Bundesamt für Strahlenschutz
- Bundesamt für Strahlenschutz: Bericht: Radioaktive Kontamination von Speisepilzen, (Abruf: 20.09.2021), Bundesamt für Strahlenschutz
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.