Angeschlagen nach Karnevalsfeier: Lieber nicht zur Arbeit gehen
Fasching, Fastnacht, Karneval: Auf Feiern während der „fünften Jahreszeit“ geht es meist feucht-fröhlich zu. Wer am nächsten Tag zur Arbeit muss, sollte sich mit dem Trinken besser zurückhalten. Nicht nur weil es mit einem Kater äußerst anstrengend ist, zu arbeiten, sondern auch weil eine Fahne am Arbeitsplatz ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann.
An Karneval geht es oft feucht-fröhlich zu
Während der sogenannten „fünften Jahreszeit“ finden so manche feucht-fröhliche Partys statt. Experten raten zwar oft, dass man an Karneval fett essen soll und geben Tipps gegen den Faschingskater, doch die damit einhergehende Fahne lässt sich nur schwer übertünchen. Wer am Tag nach der Karnevalsfeier verkatert zur Arbeit geht, kann sich mächtig Ärger einfangen. Diejenigen, die sich das ersparen wollen, sollten sich also rechtzeitig frei nehmen. In einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa erläutern Experten, worauf Arbeitnehmer achten sollten.
Besser nicht verkatert zur Arbeit
„Wer spürbar Restalkohol hat, liefert dem Chef möglicherweise einen erstklassigen Grund für eine Abmahnung“, erklärt Thorsten Knobbe, Karriereberater aus Düsseldorf. Mitarbeiter sollten auf jeden Fall darauf gefasst sein, vom Chef auf ihren Zustand angesprochen zu werden. Die passende Antwort hängt dann in erster Linie vom Vorgesetzten ab. Wenn man davon ausgeht, dass er Verständnis hat, dann ist Ehrlichkeit angebracht. „Dazu verspricht man, im Zweifel länger zu bleiben, um alle anfallenden Arbeiten auch zu erledigen“, empfiehlt Karrierecoach Carolin Lüdemann. Ebenfalls ratsam sei ein Satz wie „Nächstes Jahr kommt das nicht mehr vor.“
Einen Tag Urlaub nehmen
Glaubt man jedoch, dass der Chef einen Karnevalskater gar nicht „jeck“ findet, sollte man besser unkonkret bleiben. Die Alkoholfahne kann durch Hausmittel gegen Mundgeruch zumindest etwas abgemildert werden. Eine Rolle spielt sicher auch die Unternehmenskultur. „Im Rheinland nimmt es einem eigentlich keiner übel, wenn man sagt, dass man Karneval gefeiert hat“, meint der Rheinländer Thorsten Knobbe. Doch auch hier bleibt die eleganteste Lösung: „Für den Tag danach freinehmen!“ (ad)
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