Neue Informationen zu Verunreinigung in Blutdrucksenkern
In den vergangenen Jahren wurden diverse Blutdrucksenker wegen Verunreinigungen zurückgerufen. In der Regel erfolgten diese Rückrufaktionen aufgrund von Belastungen mit krebserregenden Nitrosaminen. Jetzt berichtet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer Mitteilung über eine weitere Verunreinigung in Bluthochdruck-Medikamenten.
In der Vergangenheit haben Verunreinigungen von Medikamenten zur Behandlung von Bluthochdruck und Diabetes mit potenziell krebserregenden Nitrosaminen dazu geführt, dass eine ganze Reihe dieser Arzneimittel zurückgerufen werden mussten. Nun gibt es neue Informationen zu einer weiteren Verunreinigung in Blutdrucksenkern.
Neu entdeckte Verunreinigung
Die Aufsichtsbehörden weltweit wurden im Jahr 2018 erstmals auf Verunreinigungen mit Nitrosaminen in einigen Arzneimitteln aufmerksam. Im Zuge der seither in der Europäischen Union ergriffenen Maßnahmen zur Risikominimierung wurde eine weitere Verunreinigung in losartanhaltigen Arzneimitteln gefunden.
Den Angaben zufolge handelt es sich bei dieser neu entdeckten Verunreinigung (Losartan-Azido-Verunreinigung) um eine Azido-Verunreinigung, die nach derzeitigem Kenntnisstand aber nur bei der Herstellung des Wirkstoffs Losartan gebildet werden kann.
Im Rahmen der derzeit laufenden Untersuchungen im Zusammenhang mit der neu entdeckten Verunreinigung kommt es vermehrt zu eigenverantwortlichen Rückrufen losartanhaltiger Arzneimittel durch pharmazeutische Unternehmen auf dem deutschen Markt.
Die Rückrufe sind eine vorbeugende Maßnahme, um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, während die zur Zeit stattfindenden Untersuchungen zu diesen Arzneimitteln abgeschlossen werden.
Bisherige Untersuchungen haben bestätigt, dass es sich bei der Substanz um eine mutagene Verunreinigung handelt. Die vorläufigen toxikologischen Bewertungen deuten aber auf ein deutlich geringeres gesundheitliches Risiko im Vergleich zu Nitrosaminen hin.
Arzneimittel nicht eigenmächtig absetzen
Die Fachleute weisen darauf hin, dass Patientinnen und Patienten ihre Arzneimittel nicht eigenmächtig absetzen sollten. Aufgrund der vermehrten Rückrufe ist es möglich, dass es zu Einschränkungen oder Zeitverzögerungen in der Verfügbarkeit von losartanhaltigen Medikamenten kommen kann. Gegebenenfalls kann es daher notwendig sein, dass der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin eine Umstellung auf eine alternative Medikation in Betracht zieht. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Azido-Verunreinigung in Losartan, (Abruf: 06.11.2021), Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.