Warnung vor krebserregendem Schadstoff in Lebensmitteln nicht ausreichend
„Rückruf für Backmischung“, „Gesundheitsrisiko durch Knabberartikel“, „Giftstoff-Rückstände in Backwaren“, „Gesundheitsgefährdung durch Pflanzenschutzmittel“: In den vergangenen Monaten wurden zahlreiche Lebensmittel zurückgerufen, in denen Ethylenoxid nachgewiesen wurde. Dieser Stoff gilt als krebserregend. Aber trotz der zahlreichen Rückrufe wird hierzulande noch immer unzureichend vor der Substanz in Lebensmitteln gewarnt.
Immer wieder rufen Hersteller Lebensmittel wie Gewürze oder Fertigprodukte zurück, weil diese mit dem krebserregenden und erbgutverändernden Schadstoff Ethylenoxid belastet sind. Wie viele Produkte aber wirklich belastet sind und wie groß das Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher ist, bleibt unklar, berichtet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in einer aktuellen Mitteilung.
Ethylenoxid in Sesam, Gewürzen und Zusatzstoffen
Rückstände von Ethylenoxid werden vor allem in Sesamsamen, in Produkten mit Sesamsamen wie Riegeln, Snacks oder Salat-Toppings sowie in Gewürzen und Zusatzstoffen (zum Beispiel Johannisbrotkernmehl (E410), Guarkernmehl (E412)) gefunden, erklärt die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) auf ihrer Webseite. Wer das Risiko verringern will, verzichtet am besten auf solche Lebensmittel.
Verbraucherinnen und Verbraucher finden die aktuellen Warnungen auf der Internetseite „lebensmittelwarnung.de“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), im europäischen Schnellwarnsystem (RASFF) und zum Teil auf Aushängen in Lebensmittelgeschäften. Berichten von Öko-Test zufolge wurden Rückstände von Ethylenoxid auch in bio-zertifizierten Produkten nachgewiesen. Nahrungsergänzungsmittel wie Vitamin- oder Mineralstofftabletten sind ebenfalls oft betroffen.
Verbraucherinnen und Verbraucher können von einem Rückruf oder einer öffentlichen Warnung betroffene Nahrungsmittel in den Verkaufsstellen zurückgeben oder entsorgen.
Die Verbraucherzentrale sieht nach eigenen Angaben bei der Veröffentlichung von Lebensmittelwarnungen Nachbesserungsbedarf. „Lebensmittelwarnungen müssen die Verbraucher schneller und besser erreichen. Veröffentlichungen auf Internetseiten oder Aushänge genügen nicht“, mahnt Selvihan Benda, Referatsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Jegliche Rückstände gelten als unerwünscht
Ethylenoxid ist ein farbloses, süßlich riechendes Gas. In der Europäischen Union (EU) ist es aufgrund seiner krebserregenden und erbgutverändernden Eigenschaften als Begasungsmittel in der Lebensmittelerzeugung seit 1991 verboten.
In einigen Ländern, wie Indien, den USA und Kanada wird Ethylenoxid als Begasungsmittel eingesetzt, um Schimmelpilze und Bakterien in hitzeempfindlichen Lebensmitteln zu entfernen. Für diesen Schadstoff ist laut der Verbraucherzentrale keine tägliche Aufnahmemenge ohne gesundheitlichen Risiken festgelegt. Daher sollten potenziell belastete Lebensmittel nicht verzehrt werden.
Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR, PDF) zufolge gelten jegliche Rückstände des Stoffes in Lebensmitteln als unerwünscht. Lebensmittel, in denen zu hohe Ethylenoxidgehalte nachgewiesen werden, sind grundsätzlich nicht verkehrsfähig und müssen vom Markt genommen werden. Sie dürfen in der EU nur dann vertrieben werden, wenn Ethylenoxid nicht nachgewiesen werden kann (unter 0,05 mg pro Kilogramm Lebensmittel). (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Gesundheitliche Bewertung von Ethylenoxid-Rückständen in Sesamsamen (PDF), (Abruf: 29.01.2022), Bundesinstitut für Risikobewertung
- Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit: Ethylenoxid, (Abruf: 29.01.2022), Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.