Rückruf: Salmonellen in Mehl nachgewiesen
Die ReformKontor GmbH & Co. KG hat einen Rückruf für das Produkt „Reformhaus Erdmandelmehl“ gestartet. Nach Angaben des Unternehmens aus Zarrentin in Mecklenburg-Vorpommern wurden in dem Mehl Salmonellen nachgewiesen. Diese Bakterien können zu Magen-Darm-Erkrankungen führen, die vor allem für Risikogruppen gefährlich werden können.
Die ReformKontor GmbH & Co. KG ruft den Artikel „Reformhaus Erdmandelmehl“ in der 200-Gramm-Pakung zurück. Der Grund für den Rückruf ist ein Nachweis von Salmonella spp., berichtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“. Diese Bakterien können die Gesundheit gefährden.
Besser nicht verzehren
Betroffen von dem Rückruf ist der Artikel „Reformhaus Erdmandelmehl“, Verpackungseinheit: 200 Gramm, mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 14.09.2022 und der Los-Kennzeichnung: Charge 98476.
Bei einer Prüfung wurden in dieser Charge Salmonellen nachgewiesen. Das Mehl wurde laut Medienberichten bereits aus dem Verkauf genommen.
Kundinnen und Kunden, die die genannte Ware zu Hause haben, sollten diese vorsorglich nicht mehr verzehren.
Durchfall, Bauchschmerzen und Co
Wie das BVL schreibt, äußert sich eine Salmonellen-Erkrankung innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Beschwerden wie Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber.
In der Regel klingen die Symptome nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist jedoch nicht sinnvoll. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.