Nahrungsmittel-Warnung: Süßigkeiten mit THC angereichert
Die Ernährung mit Hanf (lateinisch: Cannabis) ist in den vergangenen Jahren immer populärer geworden. Schließlich stecken in Speisehanf gesunde Inhaltsstoffe wie hochwertiges Hanfprotein. Doch in letzter Zeit sind auch Lebensmittel wie Süßigkeiten auf dem Markt, die einen berauschenden Cannabis-Wirkstoff enthalten. Hierdurch sind vor allem Kinder und Jugendliche gefährdet.
Laut einer aktuellen Mitteilung des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) werden in Internetshops und in sozialen Medien in letzter Zeit Lebensmittel angeboten, die mit berauschenden Inhaltsstoffen der Hanfpflanze angereichert sind. Es handelt sich dabei um Süßigkeiten, Snacks oder Cornflakes, die bekannten Markenprodukten täuschend ähnlich sind.
Eine der ältesten Kulturpflanzen der Welt
Wie das BZfE schreibt, ist die Hanfpflanze (Cannabis sativa) eine der ältesten Kulturpflanzen der Welt. Auf der ganzen Oberfläche der Pflanze, außer den Samen und Wurzeln, befinden sich Drüsenhaare, die ein Harz bilden, welches vor allem aus Cannabinoiden besteht.
Besonders bekannt ist Tetrahydrocannabinol (THC), das in Deutschland rechtlich als Betäubungsmittel eingestuft wird. Diese Substanz kann die Wahrnehmung verändern und berauschend wirken.
THC-haltige Lebensmittel im Trend
THC-haltige Lebensmittel entwickeln sich weltweit zu einem Trend. Meist handelt es sich um Fruchtgummis, Kekse, Schokoriegel, Chips, Müsli oder Cornflakes, die in ihrer Aufmachung bekannten Marken nachempfunden sind, berichtet das Bundeskriminalamt (BKA) in einer Pressemitteilung.
Den Angaben zufolge kam es in Irland, den USA und Kanada schon in mehreren Fällen zu schwerwiegenden Vergiftungen bei Kindern und Teenagern, die im Krankenhaus behandelt werden mussten.
Symptome sind zum Beispiel Brustschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Verwirrung oder Angstzustände. Insbesondere Kleinkinder können solche Produkte leicht verwechseln und haben aufgrund ihres geringen Körpergewichts ein höheres Risiko einer THC-Überdosierung.
Sicherstellungen von THC-haltigen Fruchtgummis
Den Angaben zufolge haben Polizei- und Zolldienststellen dem BKA bisher 25 Sicherstellungen von THC-haltigen Fruchtgummis und anderen Lebensmitteln aus elf Bundesländern gemeldet.
„In Laboruntersuchungen von hierzulande beschlagnahmten Lebensmitteln wurde bisher ausschließlich das natürliche Cannabinoid THC nachgewiesen“, heißt es in dem Schreiben.
In Schweden und Irland sollen jedoch auch Fruchtgummiprodukte mit neuen psychoaktiven Stoffen, kurz NPS, versetzt gewesen sein. Diese enthielten synthetische Cannabinoide, die deutlich stärker als das natürliche THC und oft verzögert wirken können.
Nicht mit hanfhaltigen Erzeugnissen verwechseln
Laut dem BZfE werden THC-haltige Lebensmittel über Online-Shops und in sozialen Netzwerken wie Instagram und Snapchat zum Kauf angeboten. Der Erwerb solcher Produkte ist in Deutschland illegal.
Diese Nahrungsmittel sind nicht zu verwechseln mit hanfhaltigen Erzeugnissen, die meist THC-freie Hanfsamen als Zutat enthalten. Wie alle Lebensmittel dürfen solche Produkte nur auf den Markt, wenn sie auch als sicher angesehen werden. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundeszentrum für Ernährung: Cannabis-Wirkstoff in Süßigkeiten, (Abruf: 20.02.2022), Bundeszentrum für Ernährung
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.