Rückruf: Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Nudeln
Derzeit rufen verschiedene Unternehmen Nudeln zurück, weil darin Rückstände eines Pflanzenschutzmittels festgestellt wurden. Diese Substanz gilt als krebserregend und erbgutverändernd. Die Produkte sollten daher besser nicht verzehrt werden.
Die Kreyenhop & Kluge GmbH & Co.KG aus Oyten sowie die Tinh Son Handel GmbH aus Leipzig rufen derzeit Nudeln zurück. In beiden Fällen ist der Grund für die Maßnahme eine Belastung der Produkte mit einer gesundheitsschädlichen Substanz.
Rückruf für zwei Produkte
Der Importeur Kreyenhop & Kluge GmbH & Co. KG aus Oyten hat einen Rückruf für den Artikel „Miliket Vegetarian Instant Rice Noodles“ des Herstellers TMTM Company bekannt gegeben.
Laut einem Verbraucherhinweis, den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat, ist davon das Produkt mit der Artikelnummer: 7025, dem EAN Code: 8934579100552 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum: 16.06.2022 betroffen.
„Untersuchungen der angegebenen Partien des o. g. Artikels ergaben geringe Mengen an 2-Chlorethanol, welches ein Reaktionsprodukt von Ethylenoxid ist. Ethylenoxid ist ein nicht zur Verwendung zugelassenes Pflanzenschutzmittel“, heißt es in dem Schreiben.
Kundinnen und Kunden, die den betroffenen Artikel gekauft haben, können diesen in Ihren Einkaufsfilialen zurückgeben.
Auch die Tinh Son Handel GmbH aus Leipzig ruft einen Artikel zurück und zwar die Instant Nudeln „De Nhat Beef Ball & Herb Flavour“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 08.04.2022.
Hier wird auf „lebensmittelwarnung.de“ ebenfalls darauf hingewiesen, dass in dem genannten Produkt geringe Rückstände von 2-Chlorethanol, einem Reaktionsprodukt des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid, nachgewiesen worden sind.
Der Artikel kann zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird erstattet.
In Pflanzenschutzmitteln verboten
2-Chlorethanol ist ein Abbauprodukt von Ethylenoxid, einem farblosen Gas, das in manchen Ländern wie etwa Indien, den USA oder Kanada zum Besprühen von Lebensmitteln eingesetzt wird, um Bakterien und Pilze abzutöten, erklärt die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) auf ihrer Webseite.
In der Europäischen Union ist diese Substanz bereits seit 1991 in Pflanzenschutzmitteln verboten. Als Desinfektionsmittel ist Ethylenoxid aber erlaubt, es darf jedoch nicht in Kontakt mit Lebensmitteln kommen. Laut Fachleuten ist Ethylenoxid erbgutverändernd und krebserzeugend. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit: Ethylenoxid, (Abruf: 23.02.2022), Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.