Netto ruft eingelegtes Gemüse wegen Verletzungsgefahr zurück
Die Firma Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG informiert über einen bundesweiten Rückruf. Bei dem betroffenen eingelegten Gemüse besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr beim Konsum durch möglicherweise enthaltene Glasscherben. Vom Verzehr der folgenden Ware wird daher dringend abgeraten.
Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wird der Artikel „Satori Bambussprossen in Streifen“ im 330 Gramm-Glas zurückgerufen. Alle Mindesthaltbarkeitsdaten der eingelegten Sprossen sind von dem Rückruf betroffen. Die Bambussprossen wurden in ganz Deutschland bei Filialen von Netto Marken Discount angeboten.
Andere „Satori“-Artikel nicht betroffen
Nach Angaben von Netto wurde die betroffene Ware bereits aus den Verkaufsregalen entfernt. Der Discounter versichert, dass andere Produkte der Marke „Satori“ nicht von dem Rückruf betroffen sind.
Angaben zum Umtausch
Verbraucherinnen und Verbraucher, die die oben genannten Bambussprossen bereits gekauft haben, können diese in einer beliebigen Netto-Filiale abgeben. Der Kaufpreis werde dort zurückerstattet. Eine Vorlage des Kassenbons ist dafür nicht erforderlich, wie Netto in einem Informationsschreiben zu dem Rückruf auf der Webseite des Unternehmens mitteilt.
Fragen zum Rückruf?
Unter der Rufnummer 0800 200 0015 beantwortet der Kundenservice von Netto von Montag bis Samstag (6.00 Uhr bis 22.30 Uhr) eventuelle Fragen zu dem Rückruf.
Mögliche Gesundheitsrisiken durch Glasscherben in Lebensmitteln
Von Glasscherben in Lebensmitteln gehen verschiedene Gesundheitsgefahren aus. Je nach Größe, Form und Schärfe der Fremdkörper sind Stich- und Schnittverletzungen an Händen, im Mundraum und Rachen möglich. Auch Zähne könnten durch das Glas beschädigt werden. Zudem sind innere Verletzungen, Entzündungen und Atembeschwerden nicht ausgeschlossen, wenn die Glasscherben verschluckt werden. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.