Grundsatzentscheidung: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
Seit langem warnen Gesundheitsexperten: E-Zigaretten sind nicht harmlos. Sie enthalten teilweise Substanzen, die Krankheiten auslösen können. Auch Nikotin war bislang in vielen Produkten zu finden. Doch in einem Gerichtsurteil wurde nun entschieden, dass der Handel mit E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, in Deutschland strafbar ist.
Gesundheitsschäden durch Nikotin
Obwohl als Grund für die Beliebtheit von elektronischen Glimmstängeln manchmal angeführt wird, dass sie gesünder als Tabak seien und zudem beim Entzug helfen würden, zeigen aktuelle Studien, dass E-Zigaretten Rauchern nicht beim Aufhören helfen. Und auch mit dem gesundheitlichen Argument ist es nicht weither. Erst kürzlich warnte das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg, dass Gesundheitsschäden durch Nikotin auch bei E-Zigaretten drohen. Manche Wissenschaftler gehen sogar soweit und behaupten, die elektronischen Verdampfer seien teilweise problematischer als normales Rauchen.
Verkaufsverbot für Jugendliche
Vor allem bei jüngeren Menschen sind die elektrischen Glimmstängel beliebt. Im vergangenen Jahr startete nach längerer Planung eine Verkaufs-Verbot von E-Zigaretten für Jugendliche Nun dürfen manche Produkte auch nicht mehr an Erwachsene verkauft werden. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet ist der Handel mit E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland derzeit strafbar. Der Rechtsbereich ist jedoch im Umbruch: Den Angaben zufolge soll der Handel mit E-Zigaretten bis Ende Mai 2016 auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden, die auf der Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 basiert. In dieser wird das Inverkehrbringen von Flüssigkeiten erlaubt, deren Nikotingehalt eine bestimmte Konzentration nicht übersteigt.
E-Zigaretten werden nicht geraucht
Die Richter in Karlsruhe bestätigten mit ihrer Entscheidung eine Geldstrafe des Landgerichts Frankfurt gegen einen Mann, der solche elektrischen Zigaretten in seinem Geschäft sowie online verkauft hatte. Die Rechtslage war zunächst unklar, da sich E-Zigaretten erst seit einigen Jahren auf dem deutschen Markt ausbreiten. Problematisch ist beispielsweise, dass die elektronischen Glimmstängel nicht im eigentlichen Sinne geraucht werden. Vielmehr wird beim Ziehen am Mundstück eine Flüssigkeit („Liquid“) vernebelt und inhaliert.
Bundesgerichtshof stuft E-Zigarette als Tabakerzeugnis ein
Der BGH stuft die nikotinhaltige E-Zigarette jetzt jedoch als Tabakerzeugnis ein. Wie es in der dpa-Meldung heißt, verbieten die bisherigen Regelungen dafür die Beimischung bestimmter Stoffe wie Ethanol, die in den Liquids enthalten sind. Das am Montag auch online veröffentlichte Urteil stammt vom 23. Dezember 2015. (Az. 2 StR 525/13) Es war zunächst nicht klar, welche Konsequenzen der Richterspruch für den Handel mit E-Zigaretten in Deutschland bis zur gesetzlichen Neuregelung im Mai hat. (ad)
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