Rückruf: Schimmelbildung in Weihnachtsgebäck möglich
Die wertkreis Gütersloh gGmbH hat einen Rückruf für Zimtsterne gestartet. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Unternehmens besteht bei dem Weihnachtsgebäck die Möglichkeit einer Gefahr von Schimmelbildung. Von einem Verzehr der Ware wird abgeraten.
Laut einem Aushang, den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat, ruft die wertkreis Gütersloh gGmbH Zimtsterne wegen der Gefahr von Schimmelbildung zurück.
Zimtsterne nicht verzehren
Betroffen von dem Rückruf ist das Produkt „Zimtsterne“ in der 150-Gramm-Packung, EAN: 4250096908926, Marke: Kiebitzhof, Charge: 2343 (Karton:32202343), Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 28.02.2023.
Der Grund für den Rückruf: Bei einer Stichprobe – im Rahmen der Untersuchung des aw-Werts – wurde die Möglichkeit einer Gefahr von Schimmelbildung, aufgrund erhöhter Restfeuchtigkeit, festgestellt. Vom Verzehr des Weihnachtsgebäcks wird daher abgeraten.
Den Angaben zufolge wurden bereits alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um einen solchen Vorfall für die Zukunft zu vermeiden. Das Unternehmen bittet alle Betroffenen das Produkt von der oben benannten Charge und Marke in die Verkaufsstätte zurückzubringen. Der Kaufpreis wird erstattet.
Gesundheitliche Beschwerden
Wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in seinem Faltblatt (PDF) zu Schimmelpilzgiften (Mykotoxinen) in Lebensmitteln erklärt, sollten bereits verschimmelte Lebensmittel sofort entsorgt und nicht länger offen liegen gelassen werden, denn Schimmel ist „ansteckend“.
Den Fachleuten zufolge ist die Ausbreitung des Schimmels und seiner Toxine desto schneller möglich, je flüssiger die Lebensmittel (zum Beispiel Kompott, Saft, weiche Pfirsiche) sind. Solche befallenen Produkte müssen weggeworfen werden.
Manche Schimmelpilzgifte können laut dem BfR zu gesundheitlichen Beschwerden wir Erbrechen und Durchfall, oder auch zu Leber- und Nierenschäden führen oder die körpereigenen Abwehrkräfte unterdrücken. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Schimmelpilzgifte in Lebensmitteln – So können Sie sich schützen (PDF), (Abruf: 02.10.2022), Bundesinstitut für Risikobewertung
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.