Bei Nebenwirkungen immer an den verschreibenden Arzt wenden
Arzneimittel können eine Reihe von unerwünschten Begleiterscheinungen verursachen. Vor allem Nebenwirkungen von Schmerzmitteln werden oft beschrieben. Die auftretenden Beschwerden stehen aber nicht immer auf dem Beipackzettel. In solchen Fällen sollte der verschreibende Arzt darüber informiert werden.
Nicht jede Nebenwirkung steht auf dem Beipackzettel
Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, juckender Hautausschlag: Wechsel- und Nebenwirkungen zählen zu den großen Risiken bei der Arzneimitteltherapie. Doch auch wenn die Liste der möglichen Nebenwirkungen auf den Beipackzetteln lange ist, sind längst nicht alle potentiellen Beschwerden darauf zu finden. Was sollen Patienten also tun, wenn sie ein Mittel einnehmen und es zu Auswirkungen kommt, die nicht darauf beschrieben sind? Die Antwort darauf gibt eine Expertin in einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa.
An den verschreibenden Arzt wenden
„Man sollte sich an den Arzt wenden, der es verschrieben hat. Wenn es ein frei verkäufliches Mittel ist, an seinen Hausarzt“, empfiehlt Corinna Schaefer, die beim Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) die Abteilung Patienteninformation leitet. Der jeweilige Mediziner meldet die Nebenwirkung oder den Verdachtsfall dann weiter, beispielsweise an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Falls dies nicht passiert, können Patienten das online auch selbst erledigen. Das BfArM und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bieten dafür in einer Online-Datenbank ein entsprechendes Meldeformular.
Risiken frühzeitig erkennen
Als diese Möglichkeit 2012 ins Leben gerufen wurde, konnte bereits auf Erfahrungen in anderen Ländern zurückgegriffen werden, in denen das Verfahren der Patientenmeldungen schon länger betrieben wurde. Diese Erfahrungen zeigten, dass direkte Meldungen seitens der Patienten von möglichen Medikamentennebenwirkungen dazu beitragen, Risiken frühzeitiger zu erkennen. In manchen Fällen ist es jedoch gar nicht so leicht, eine Nebenwirkung überhaupt als solche zu erkennen – selbst dann, wenn sie auf dem Beipackzettel aufgeführt ist. „Wer in einem kurzen zeitlichen Abstand nach Beginn der Einnahme ungewöhnliche Reaktionen an sich beobachtet, sollte Nebenwirkungen als Ursache für die Beschwerden in Betracht ziehen“, so Schaefer. (ad)
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Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.