Rückruf für Kürbiskernöl
Derzeit wird ein Speiseöl der Firma Martin Danmayr zurückgerufen. Der Rückruf erfolgt, weil festgestellt wurde, dass in dem Produkt der Höchstgehalt für die Summe von Benzo(a)pyren, Benz(a)anthracen, Benzo(b)fluoranthen und Chrysen überschritten wurde.
Die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) informiert über einen Rückruf der Firma Martin Danmayr. Demnach ruft das Unternehmen das Produkt „Wolferner Kürbiskernöl“ wegen krebserregenden Substanzen zurück.
Produkt als gesundheitsschädlich eingestuft
Betroffen von dem Rückruf ist der Artikel „Wolferner Kürbiskernöl“ mit dem Ablaufdatum 01.10.2023 des Herstellers Martin Danmayr. In diesem Speiseöl wurde bei einer Analyse eine Überschreitung des Höchstgehaltes für die Summe von Benzo(a)pyren, Benz(a)anthracen, Benzo(b)fluoranthen und Chrysen festgestellt.
Das Produkt mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 01.10.2023 wurde somit als gesundheitsschädlich und als nicht sicher beurteilt und unterliegt dem Verbot des Inverkehrbringens. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.10.2023 von dem Rückruf betroffen ist.
Das Produkt ist nicht zum Verzehr geeignet und kann zurückgegeben werden. Den Kaufpreis bekommen Kundinnen und Kunden rückerstattet.
Erbgutverändernd und krebsauslösend
Wie die AGES in einem Beitrag erklärt, sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) wie zum Beispiel Benzo[a]pyren krebserregende Substanzen, die immer mal wieder in pflanzlichen Lebensmitteln wie Obst und Gemüse nachgewiesen werden.
Benzo[a]pyren wurde demnach von der International Agency for Research on Cancer (IARC) im Jahre 1987 als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ eingestuft.
Im Jahre 2002 definierte der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission (SCF, Scientific Committee on Food) und das Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives 16 PAK-Verbindungen, die sich im Tierversuch als erbgutverändernd und bis auf eine Verbindung als krebsauslösend erwiesen hatten.
Folglich kam das SCF zu dem Schluss, dass diese PAK auch auf den Menschen potentiell erbgutverändernd und krebsauslösend wirken können. Für diese Substanzen kann daher keine Aufnahmemenge bestimmt werden, bei der kein gesundheitliches Risiko besteht. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit: Produktwarnungen & Rückrufe: „Wolferner Kürbiskernöl“, (Abruf: 14.12.2022)
- Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit: Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), (Abruf: 14.12.2022), Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.