Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen abhängig von Herkunft
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln werden von vielen Menschen als eines der größten gesundheitlichen Risiken wahrgenommen. Doch wie groß ist diese Gefahr wirklich? Ein neuer Bericht zeigt nun, dass die Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen in Nahrungsmitteln abhängig von der Herkunft ist.
Viele Menschen in Deutschland nehmen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in der Nahrung als eines der größten gesundheitlichen Risiken wahr, berichtet das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE). Aber die Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln aus Deutschland sind noch immer auf einem niedrigen Niveau, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in einer aktuellen Mitteilung erklärt.
Nur selten zu hohe Rückstände
In Lebensmitteln aus Deutschland und der Europäischen Union (EU) werden weiterhin nur selten zu hohe Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. In deutschen Erzeugnissen ist demnach im Jahr 2021 der Anteil an Überschreitungen der zulässigen Höchstgehalte im Vergleich zum Vorjahr gesunken.
Bei Lebensmitteln aus anderen Staaten, insbesondere aus Nicht-EU-Staaten, gab es dagegen einen Anstieg der Überschreitungen, wie das BVL berichtet.
Die Ergebnisse sind Teil der Nationalen Berichterstattung „Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln“ (PDF) von 2021, die das BVL veröffentlicht hat.
Hierfür sind von den Untersuchungseinrichtungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer insgesamt mehr als 8,3 Millionen Analysen an 20.603 Lebensmittelproben durchgeführt worden. Dabei wurde auch bestätigt, dass die Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen in Abhängigkeit von der Herkunft variiert.
Überschreitungen rückläufig
Für Lebensmittel aus Deutschland war die Anzahl an Überschreitungen nach einem leichten Anstieg im Vorjahr wieder rückläufig und lag 2021 bei 1,1 Prozent (2020: 2,0 Prozent).
Bei Erzeugnissen aus anderen EU-Mitgliedstaaten stieg die Überschreitungsquote leicht auf 1,8 Prozent (2020: 1,3 Prozent) an.
Einen deutlichen Anstieg der Quote von 7,8 Prozent (2020) auf 10,9 Prozent gab es dagegen bei Lebensmitteln aus Nicht-EU-Staaten.
Zunahme an Überschreitungen bei verarbeiteten Lebensmitteln
Während bei Getreide, Lebensmitteln tierischen Ursprungs sowie Säuglings- und Kleinkindernahrung die Überschreitungsquote sank, wurde bei verarbeiteten Nahrungsmitteln eine Zunahme an Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte nachgewiesen.
Bei Obst und Gemüse blieb die Anzahl an Überschreitungen auf dem Vorjahresniveau. Vor allem bei Lebensmitteln, deren Verzehr besonders hoch ist, wie etwa Äpfel, Karotten, Kartoffeln oder Tomaten, traten wie in den Vorjahren nur wenige Überschreitungen auf.
Bei häufig untersuchten Lebensmitteln (mit mindestens 100 untersuchten Proben) wiesen in Lake eingelegte Weinblätter (71,8 Prozent), Granatäpfel (33,0 Prozent), Sesamsamen (8,7 Prozent) sowie frische Kräuter (8,2 Prozent) die höchsten Überschreitungsquoten auf.
Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass für Weinblätter im Vergleich zu Trauben sehr niedrige, allgemeine Rückstandshöchstgehalte auf dem Niveau der analytischen Bestimmungsgrenze festgesetzt sind.
Eine Beeinträchtigung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch die festgestellten Höchstgehaltsüberschreitungen in Weinblättern ist laut den Fachleuten nicht zu erwarten. Aber die rechtlich verbindlichen Rückstandshöchstgehalte sind grundsätzlich einzuhalten.
Daher werden einige dieser auffälligen Erzeugnisse, unter anderem Weinblätter, Granatäpfel und Sesamsamen, bereits verstärkten Kontrollen bei der Einfuhr in die EU unterzogen.
Nicht mehr zugelassene Wirkstoffe
Laut der Mitteilung wurden bei den überwiegend risikoorientierten Kontrollen die Lebensmittel auf 1.061 verschiedene Stoffe untersucht.
Zwar wurden bei 216 (20,4 Prozent) Wirkstoffen Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte festgestellt, aber generell auf niedrigem Niveau.
Zu den Wirkstoffen, bei denen es relativ oft zu Überschreitungen kam, gehörten Dithiocarbamate, Metalaxyl, Ethylenoxid, Chlorat und Chlorpyrifos. Die drei letztgenannten Wirkstoffe sind in der EU in Pflanzenschutzmitteln nicht mehr zugelassen.
Rückstände sind zulässig
Wie das BVL abschließend erklärt, sind Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln zulässig, sofern sie die geltenden Rückstandshöchstgehalte nicht überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind.
Aber auch eine Überschreitung des festgesetzten Rückstandshöchstgehalts ist nicht gleichbedeutend mit einer Gesundheitsgefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die Festsetzung eines Höchstgehaltes erfolgt ausgehend von der Menge an Rückständen, welche bei ordnungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten ist. Eine Gesundheitsgefahr darf dabei jedoch nicht gegeben sein. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Niedriges Niveau bei Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln aus Deutschland, (Abruf: 16.01.2023), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: „Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln“ (PDF), (Abruf: 16.01.2023), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Bundeszentrum für Ernährung: Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln, (Abruf: 16.01.2023), Bundeszentrum für Ernährung
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.