Rückruf: Gesundheitsgefährdende Schadstoffe in Keksen
Die Modern Chocolate GmbH aus dem hessischen Dreieich hat einen Rückruf für das Produkt „Aldiva Einhorn-Kekse“ in der 220-Gramm-Packung gestartet. Der Grund für diese Maßnahme: Eine Belastung mit krebserregenden Schadstoffen. Verkauft wurde die Ware bei Tedi. Von einem Verzehr der Kekse wird abgeraten.
Laut einer Mitteilung von Tedi, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat, ruft das Unternehmen Modern Chocolate GmbH aus Dreieich (Hessen) das Produkt „Aldiva Einhorn-Kekse“ in der 220-Gramm-Packung wegen einer möglichen Gesundheitsgefahr zurück.
Erhöhte 3-MCPD- und Glycidylwerte
Betroffen von dem Rückruf ist das Produkt „Aldiva Einhorn-Kekse“ in der 220-Gramm-Packung, mit der Artikelnummer 12252002021000000150 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 04.09.2023 sowie mit der Artikelnummer 10792002021000000255 und dem MHD 23.12.2023.
Dem Unternehmen zufolge wiesen Produkttests erhöhte 3-MCPD- und Glycidylwerte nach. Diese Stoffe können gesundheitsgefährdend sein, deshalb wird von einem weiteren Verzehr der Kekse abgeraten, heißt es in der Mitteilung.
Das Produkt wurde vom 17.09.2021 bis zum 20.01.2023 in Filialen von Tedi verkauft. Kundinnen und Kunden können die Kekse gegen Erstattung des Verkaufspreises in Höhe von 1,50 Euro beziehungsweise 2,55 Euro oder gegen einen anderen Artikel in jeder Tedi-Filiale umtauschen.
Krebserregend und erbgutschädigend
Wie die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) auf ihrer Webseite erklärt, gehören Glycidol, 2- und 3-MCPD zu den sogenannten Prozesskontaminanten, genauer gesagt zu den Hitzekontaminanten.
Diese Stoffe entstehen vor allem bei der Raffination (Entfernung von unangenehmen Geschmacks- und Geruchsstoffen) von pflanzlichen Fetten und Ölen und können somit in allen raffinierten pflanzlichen Fetten und Ölen und allen Lebensmitteln vorkommen, die diese als Zutat enthalten.
Diese Kontaminanten sind unerwünscht in Lebensmitteln, weil Glycidol als krebserregend und erbgutschädigend eingestuft ist und 3-MCPD als möglicherweise krebserregend für den Menschen gilt. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit: MCPDs und Glycidol in Lebensmitteln und Säuglings- und Kindernährmitteln, (Abruf: 24.01.2023), Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.