Welche Insekten hierzulande als Nahrungsmittel zugelassen sind
Für unzählige Menschen, insbesondere in Afrika, Lateinamerika und in Teilen Asiens, sind essbare Insekten seit jeher ein ganz normaler Bestandteil der Ernährung. Inzwischen landen die Tierchen auch in Europa in Nahrungsmitteln. Fachleute erklären, welche Insekten hierzulande als Lebensmittel zugelassen sind.
Für über ein Viertel der Weltbevölkerung gehören Speiseinsekten ganz selbstverständlich auf den Speiseplan, weil sie schmecken, nahrhaft und vergleichsweise gut verfügbar sind, schreibt das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE). Seit einiger Zeit dürfen solche Insekten auch auf dem EU-Markt angeboten werden. Die Verbraucherzentrale Südtirol erklärt in einer aktuellen Mitteilung, welche der Tierchen als Lebensmittel zugelassen sind.
Bislang vier Zulassungen
Die Larve des Gelben Mehlwurms (Tenebrio molitor) war das erste Insekt, das von der EU-Kommission als Lebensmittel zugelassen wurde: seit Juni 2021 darf diese Larve im Ganzen, gefroren oder getrocknet oder gemahlen verwendet werden.
Seit Dezember 2021 darf die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) und seit Februar 2022 die Hausgrille (Heimchen, Acheta domesticus) als Lebensmittel beziehungsweise als Lebensmittelzutat in Verkehr gebracht werden.
Und seit Januar 2023 gilt dies auch für teilweise entfettetes Grillenmehl. Dieses darf jetzt für Lebensmittel und Speisen wie Brot, Cracker, Grissini, Kekse, Riegel, Nudeln, Pizza, Chips oder Fleischersatzprodukte verwendet werden.
Als viertes und bisher letztes Insekt darf seit Ende Januar 2023 die Larve des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus), besser bekannt als Buffalowurm, in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form in Lebensmitteln eingesetzt werden.
Den Angaben zufolge gilt die Zulassung der genannten Insekten als Lebensmittel zunächst spezifisch nur für die jeweiligen Antragsteller für einen Zeitraum von fünf Jahren. Derzeit werden acht weitere Anträge auf Marktzulassung geprüft, die entsprechenden Insekten und Produkte dürfen dank Übergangsbestimmungen ebenfalls schon in Verkehr gebracht werden.
Insekt muss im Zutatenverzeichnis genannt werden
Wenn ein Produkt Insekten oder Insektenmehl enthält, muss dies für die Verbraucher und Verbraucherinnen durch entsprechende Angaben im Zutatenverzeichnis klar ersichtlich sein.
Hierzulande muss das jeweilige Insekt mit dem wissenschaftlichen und dem deutschen Namen, etwa „Acheta domesticus (Hausgrille)“ genannt werden, erklärt die deutsche Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite.
Außerdem ist für alle zugelassenen Insekten eine Allergenkennzeichnung vorgeschrieben. Insbesondere Menschen mit einer Allergie auf Krebstiere, Weichtiere sowie Hausstaubmilben können nämlich auch auf Insekten allergisch reagieren.
Hochwertiges Eiweiß und viele Mikronährstoffe
In den kleinen Tieren stecken jede Menge hochwertiges Eiweiß, Ballaststoffe und viele Mikronährstoffe, Vitamine und Mineralstoffe, die für den Menschen wichtig sind.
Sie verbrauchen im Verhältnis weniger Wasser, weniger Futter und weniger Land als Schweine oder Rinder, wandeln Futter effizienter in Eiweiß um und verursachen weniger Treibhausgasemissionen.
Dennoch ist die Ablehnung in vielen westlichen Ländern noch groß.
„Noch ungeklärt sind aus Sicht der Verbraucherschutzorganisationen Fragen zum Tierwohl, zur Fütterung, zum Einsatz von Antibiotika, zur Tötung der Insekten und zur hygienischen Sicherheit“, sagt Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol.
„Im Übrigen sind wir Europäer und Europäerinnen keineswegs auf Insekten angewiesen, um uns gesund und klimafreundlich zu ernähren, denn mit Bohnen, Linsen und Erbsen stehen uns schon seit Jahrhunderten kostengünstige pflanzliche Proteinquellen zur Verfügung.“ (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Verbraucherzentrale Südtirol: Welche Insekten sind bislang als Lebensmittel zugelassen?, (Abruf: 28.02.2023), Verbraucherzentrale Südtirol
- Bundeszentrum für Ernährung: Essbare Insekten, (Abruf: 28.02.2023), Bundeszentrum für Ernährung
- Verbraucherzentrale: Insekten als Lebensmittel - diese sind zugelassen, (Abruf: 28.02.2023), Verbraucherzentrale
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.