Außergewöhnliche Belastungen: Arzneimittelkosten steuerlich absetzen
Die meisten Bundesbürger dürften mittlerweile die Unterlagen zusammen haben, um sich an ihre Steuererklärung für das vergangene Jahr zu setzen. Gerade rechtzeitig kommt ein Tipp des Deutschen Apothekerverbandes. Dieser weist darauf hin, dass Steuerzahler Arzneimittelausgaben als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen können.
Mehrere Milliarden Euro an Zuzahlung
Die Ärzte in Deutschland verschreiben immer mehr Medikamente. Folglich zahlen auch die Versicherten einen größeren Beitrag an Zuzahlungen. Laut dem Pharmaverband Pro Generika, haben Patienten 2014 für Arzneimittel zwei Milliarden Euro aus eigener Tasche zuzahlen müssen. Dem Verband zufolge halte diese Tendenz seit Jahren an. Ein kleines Trostpflaster ist, dass die Bundesbürger Arzneimittelausgaben bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen können. Darauf hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle Steuerzahler hingewiesen, die derzeit ihre Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Jahr 2015 vorbereiten.
Kosten bei der Steuererklärung geltend machen
Zu den Kosten, die man absetzen kann, zählen die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von fünf bis zehn Euro pro rezeptpflichtigem Medikament genauso wie Investitionen in die Selbstmedikation. Damit das Finanzamt die Ausgaben anerkenne, müssen Steuerzahler laut dem DAV neben den Belegen auch einen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit vorlegen. Erfolgen kann das über ein Grünes Rezept, auf dem der Arzt dem Patienten ein Medikament empfiehlt, das eigentlich nicht von der Krankenkasse erstattet wird. Allerdings gibt es mittlerweile viele Kassen, die die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel erstatten.
Apotheker unterstützen Kunden
„Wenn Patienten für ihre Gesundheit Geld ausgeben müssen, sollten sie auch die Chance nutzen, sich die Kosten steuerlich anrechnen zu lassen“, meinte die DAV-Patientenbeauftragte Claudia Berger. „Beim Nachweis der Ausgaben für Arzneimittel unterstützen viele Apotheken ihre Kunden“, so die Expertin. Das funktioniere zum Beispiel über eine Kundenkarte. Die Apotheke könne dann nachträglich eine Kostenaufstellung ausdrucken, die das Finanzamt anerkenne. Wie der DAV weiter erläuterte, sind die Ausgaben allerdings erst dann steuermindernd, wenn Patienten die zumutbare Belastungsgrenze überschritten haben. Diese variiert je nach Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder zwischen einem und sieben Prozent.
Kosten für Naturheilkunde absetzbar
Außer Zuzahlungen und Ausgaben für die Selbstmedikation können noch weitere Krankheitskosten berücksichtigt werden. So sind etwa naturheilkundliche Behandlungen steuerlich absetzbar, wie vor einigen Jahren entschieden wurde. Neben Behandlungen beim Heilpraktiker oder Homöopathen, können auch die Kosten für Physiotherapeuten, Logopäden und Zahnärzte sowie Klinikaufenthalte, Kuren oder medizinische Hilfsmittel wie Brillen oder Schuheinlagen berücksichtigt werden. Und vor einigen Jahren wurde berichtet, dass man selbst Samenspenden von der Steuer absetzen kann. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.