Arzneimittelausgaben auf Rekordhoch: Ärzte und Kassen fordern Konsequenzen
Im vergangenen Jahr stiegen die Arzneimittelausgaben in Deutschland für die Krankenkassen auf ein Rekordhoch. Als einen Grund für den Anstieg nennen Experten teure Medikamente gegen Krankheiten wie Hepatitis C oder Krebs.
Arzneimittelausgaben auf Rekordhoch gestiegen
Zwar verschreiben Ärzte in Deutschland immer mehr Medikamente, doch wie erst kürzlich berichtet wurde, werden in manchen Städten deutlich weniger Pillen verordnet, als in anderen. Bundesweit sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen. Wie die Techniker Krankenkasse (TK) berichtet, waren sie 2014 auf einem Rekordhoch von 33 Milliarden Euro und stiegen im Jahr 2015 erneut um etwa fünf Prozent auf circa 35 Milliarden Euro. Kostentreiber sind demnach insbesondere teure innovative Arzneimittel gegen Hepatitis-C und Kombinationstherapien gegen Krebs.
Ärzte in der Zwickmühle
Laut der TK-Mitteilung fordern Ärzte, Pharmaunternehmen, Patienten und Krankenkassen seit langem, dass das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) und damit die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung in der Arztpraxis ankommen müssen. „Derzeit erhalten einige Patienten neue Therapien nicht schnell genug, andere bekommen teure Präparate, die keinen Zusatznutzen haben“, sagte Tim Steimle, Leiter Fachbereich Arzneimittel der TK, auf der Pharma 2016 in Frankfurt. „Wir wünschen uns daher, dass die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss stärker in die Verordnungsentscheidung einbezogen werden.“ Die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung in den medizinischen Leitlinien zu berücksichtigen, würde nicht nur die Ärzte bei der Therapiewahl unterstützen, sondern gleichzeitig dem Einfluss der Pharmaindustrie auf die Leitlinien entgegenwirken. „Der Arzt steht derzeit in einem Konflikt. Er soll die Leitlinien berücksichtigen, die aber häufig eine andere Empfehlung geben als die frühe Nutzenbewertung“, so Steimle.
Krankenkasse kommt der Industrie entgegen
Wenn das Pharmaunternehmen für ein neues Präparat im Rahmen der frühen Nutzenbewertung keinen Zusatznutzen gegenüber älteren Vergleichstherapien nachweisen kann, darf es bislang auch keinen höheren Preis dafür nehmen. An dieser Regelung sollte laut TK auf keinen Fall gerüttelt werden. Eine Lockerung dieses Preisankers würde zu weiteren Mehrausgaben der Krankenkassen führen. „Diese werden sich wahrscheinlich auch in einem höheren Beitragssatz widerspiegeln“, meinte Steimle. Ihren eigenen Angaben zufolge setze sich die TK dafür ein, dass die Preise von Arzneimitteln, die ihren Zusatznutzen noch nicht belegen konnten, bis zum Beleg des Zusatznutzens zumindest in Teilen geheim bleiben und kommt damit der Industrie ein Stück entgegen.
Unnötige Marktrücknahmen vermeiden
Ziel sei es, mit Hilfe des geheimen Rabattes unnötige Marktrücknahmen zu Lasten der Patienten zu vermeiden. Denn ein öffentlicher Rabatt in Deutschland koste die Industrie auch in anderen Ländern Geld, weil sich die Preise im Ausland oft am deutschen Markt orientieren. Obwohl möglicherweise bereits viele Patienten auf das neue Medikament eingestellt sind, nehmen die Hersteller das Präparat in Deutschland in Folge des niedrigen Preises wieder vom Markt. Die TK hat noch einen weiteren Kritikpunkt: „Wir sehen keinen Sinn darin, dass die Pharmaunternehmen in den ersten zwölf Monaten den Preis für ein neues Medikament selbst festlegen dürfen und die Kassen diesen bezahlen müssen – unabhängig davon ob es später einen Zusatznutzen nachweisen kann oder nicht. Dies erhöht lediglich den Anreiz für die Hersteller bereits im ersten Jahr nach Marktzugang möglichst viel Umsatz, also große Patientenzahlen, zu generieren“, erklärte Steimle. (ad)
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