Insektizid-Rückstände in Knabberei bei Lidl
Derzeit informiert die Supermarktkette Lidl über einen Produktrückruf. Offenbar wurden in zwei Knabberei-Artikeln nicht zulässige Rückstände eines Pestizids festgestellt. Wie der Hersteller warnt sollten Verbraucherinnen und Verbraucher „den Rückruf unbedingt beachten und die Produkte keinesfalls verzehren“.
Der spanische Hersteller Liven S.A. startet einen Warenrückruf für die Produkte „McEnnedy Mikrowellen Popcorn Süß“ und „McEnnedy Mikrowellen Popcorn gesalzen“. Die Knabbereien wurden deutschlandweit bei Lidl-Filialen in 3×100-Gramm-Verpackungen angeboten. Vom Rückruf betroffen sind alle Artikel mit den Mindesthaltbarkeitsdaten
- 17.11.2024
- 21.11.2024
- 22.11.2024
- 23.11.2024
- 15.12.2024
Verbotenes Insektizid in Popcorn von Lidl nachgewiesen
Nach Angaben des Herstellers wurde in den oben genannten Produkten Rückstände des Pestizids Chlorpyrifos über dem gesetzlichen Höchstgehalt nachgewiesen. In Deutschland ist das Insektizid aufgrund seiner potentiell geno- und neurotoxischen Wirkung sowie wegen den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen auf Kinder und Embryos seit dem Jahr 2015 verboten.
In dem EU-Ausland, wie beispielsweise in Spanien, sowie in vielen weiteren Ländern der Welt wird Chlorpyrifos jedoch noch verwendet, unter anderem, um Obst, Gemüse, Kräuter, Gewürze und Tee vor einem Insektenbefall zu schützen. Stellenweise werden auch Getreidekörner-Bestände oder leere Warenhäuser mit dem Insektizid behandelt.
Durch Importe aus Ländern, in denen Chlorpyrifos noch verwendet wird, werden auch in Deutschland immer wieder Rückstände des gesundheitsschädlichen Pestizids nachgewiesen. Besonders häufig sind Zitrusfrüchte mit dem Insektengift kontaminiert.
Ablauf der Rückrufaktion
Lidl hat nach eigenen Angaben „sofort reagiert und das betroffene Produkt aus dem Verkauf genommen“. Kundinnen und Kunden, die das oben genannte Popcorn bereits gekauft haben, sollten dieses keinesfalls verzehren. Stattdessen kann die betroffene Ware in einer beliebigen Lidl-Filiale zurückgegeben werden. Der Kaufpreis werde dort auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.
Lidl und der Hersteller Liven S.A. geben zu bedenken, dass ausschließlich die oben genannten Produkte von dem Rückruf betroffen sind. Andere Artikel der Marke „McEnnedy“ seien in gewohnter Qualität. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Rückruf "McEnnedy Mikrowellen Popcorn" (veröffentlicht: 28.04.2023), lebensmittelwarnung.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.