Die Mestemacher GmbH hat einen Rückruf für ein Brot gestartet, weil auf der Verpackung ein Allergen nicht gekennzeichnet wurde. Bei bestimmten Personen könnte der Verzehr des Produkts zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Laut einem Schreiben, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat, ruft das Unternehmen Mestemacher GmbH aus Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) das Produkt Mestemacher „Unser Pures Karotte“ 300g zurück.
Allergen nicht gekennzeichnet
Betroffen ist nur die Produktionscharge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 15.01.24 und der Lotnummer 180701..AE. Die Codierung befindet sich auf der Vorderseite der Packungen.
Aufgrund eines Deklarationsfehlers wurde die Zutaten-Kennzeichnung bei dieser Ware versehentlich nicht vollständig korrekt vorgenommen. Das Brot enthält 3 Prozent Walnüsse, die nicht in der Zutatenliste des Artikels genannt werden.
Personen, die nicht an einer Walnuss-Unverträglichkeit oder -Allergie leiden, können das Brot ohne Bedenken verzehren.
Menschen, die von einer Walnuss-Unverträglichkeit oder -Allergie betroffen sind, mögen die oben genannte Charge bitte nicht verzehren.
Falls Sie eine Packung der betroffenen Produktionscharge erworben haben, geben Sie diese gegen Erstattung des Kaufpreises in dem Warenhaus, in dem sie gekauft wurde, zurück, schreibt das Unternehmen.
Unterschiedliche Beschwerden möglich
Wie der Deutsche Allergie- und Asthmabund e.V. (DAAB) auf seiner Webseite schreibt, sind Allergien auf Nüsse ein Problem für Kinder und Erwachsene, da sie zu schweren allergischen Reaktionen (Anaphylaxie) führen können.
Je nach Sensibilisierungsgrad und Auslöser der Allergie zeigen sich unterschiedliche Beschwerden. Besonders bei isolierten Nussallergien (im Kindesalter) besteht oft die Gefahr einer starken allergischen Reaktion.
Mögliche Symptome können unter anderem die Haut, die Atmung, Magen und Darm sowie den Kreislauf betreffen. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Deutscher Allergie- und Asthmabund: Nuss-Allergie, (Abruf: 27.08.2023), www.daab.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.