Erst vor wenigen Tagen berichteten wir über einen bundesweiten Rückruf für Wurst, die mit Listerien belastet war. Jetzt ruft das betroffene Unternehmen zahlreiche weitere Wurst-Produkte zurück, weil erneut Krankheitserreger nachgewiesen wurden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet auf seinem Portal „www.lebensmittelwarnung.de“ über einen weiteren Rückruf für Wurst-Produkte des Lebensmittelherstellers Wolf GmbH, Standort Schmölln (Thüringen).
Rückruf für diverse Produkte
Die Wolf GmbH aus dem thüringischen Schmölln ruft den Artikel Wolf – unser Frischepack „Pizzafleischkäse 100 g“ mit der Chargennummer L945256 und dem Verbrauchsdatum 23.01.2024 zurück.
Den Angaben zufolge wurden bei einer mikrobiologischen Kontrolle in einer Packung Listerien nachgewiesen. Das Unternehmen hat die entsprechende Ware umgehend aus dem Verkauf genommen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Packungen an Kundinnen und Kunden abgegeben wurden.
Zum Ausschluss jedweden Risikos für Konsumentinnen und Konsumenten werden freiwillig zusätzlich weitere Produkte zurückgerufen. Die Ware ist unbedenklich, wird jedoch vorsorglich vom Markt genommen. Dabei handelt es sich um:
- Pizzafleischkäse 100 g, Chargen L945268 und L946368 mit den Verbrauchsdaten 24.01.2024 und 25.01.2024
- Schinkenrotwurst 100 g, Chargen L945261 und L946360 mit den Verbrauchsdaten 24.01.2024 und 25.01.2024
- Leberkäse gebacken 100 g, Chargen L945269 und L946362 mit den Verbrauchsdaten 24.01.2024 und 25.01.2024
- Schinkenwurst fein mit Peppadew 100 g, Chargen L945284 und L946363 mit den Verbrauchsdaten 24.01.2024 und 25.01.2024
- Schinken Scherz‘l 100 g, Chargen L945270 und L946370 mit den Verbrauchsdaten 24.01.2024 und 25.01.2024
- Krustenbraten 100 g, Charge L945280 mit dem Verbrauchsdatum 24.01.2024
- Kasseler Rücken 100 g, Charge L946364 mit dem Verbrauchsdatum 25.01.2024
Die von dem Rückruf betroffenen Produkte können in den entsprechenden Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.
Gegebenenfalls ärztliche Hilfe aufsuchen
Vom Verzehr dieser Produkte aus den angegebenen Produktchargen wird abgeraten. Eine Listerien-Erkrankung äußert sich innerhalb weniger Tage bis zu einigen Wochen nach Infektion mit Symptomen wie Erbrechen und Durchfall sowie allgemeinen grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Glieder- und Muskelschmerzen.
Personen, die schwere oder anhaltende Symptome entwickeln und eines dieser Lebensmittel gegessen haben, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen. (ad)
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Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.