In verschiedenen Supermärkten und Bäckereien läuft derzeit ein Rückruf für einen Kuchen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser Glassplitter enthält. Lebensmittel, in denen Fremdkörper stecken könnten, sollten grundsätzlich nicht mehr konsumiert werden, weil beim Verzehr gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet auf seinem Portal „www.lebensmittelwarnung.de“ über einen öffentlichen regionalen Warenrückruf für das Produkt „Schäfer’s Donauwelle“ des Unternehmens Schäfer‘s Produktionsgesellschaft mbH aus Minden (Nordrhein-Westfallen).
Glas-Fremdkörper in Donauwelle
Den Angaben zufolge ruft die Schäfer‘s Produktionsgesellschaft mbH das Produkt „Donauwelle“ zurück.
Betroffen ist ausschließlich Ware, die am 18.01.2024 ausgeliefert und als „lose Ware“ an den Bedientheken bei EDEKA, EDEKA Center, MARKTKAUF und in den Schäfer’s-Bäckereifachgeschäften in Teilen des Absatzgebietes der EDEKA Minden-Hannover (konkret in Niedersachsen, Bremen, Ostwestfalen-Lippe und Sachsen-Anhalt) angeboten wurde.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in einzelnen Stücken des betreffenden Artikels Glas-Fremdkörper enthalten sein könnten, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die Schäfer‘s Produktionsgesellschaft mbH und die betroffenen Handelsunternehmen haben die entsprechende Ware umgehend aus dem Verkauf genommen. Andere Artikel sowie das Produkt „Donauwelle“, das an anderen Tagen gekauft wurde, sind nicht von dem Rückruf betroffen.
Kundinnen und Kunden, die das entsprechende Produkt am 18.01.2024 gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.
Nicht verzehren
Lebensmittel, die Fremdkörper wie Glassplitter enthalten könnten, sollten grundsätzlich nicht verzehrt werden. Denn solche Teile können zu verschiedenen Verletzungen und Beschwerden führen, beispielsweise zu Verwundungen im Mund- und Rachenraum. Auch innere Verletzungen sind nicht auszuschließen. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Lebensmittel Warnungsdetails, (Abruf: 21.01.2024)
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.