Die Firma Streich-Mühle hat einen Rückruf für Mehl gestartet. Der Grund für diese Maßnahme: In dem Produkt wurde ein Krankheitserreger festgestellt. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht mit abschließender Sicherheit ausgeschlossen werden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet auf seinem Portal „www.lebensmittelwarnung.de“ über einen Rückruf für Mehl des Unternehmens Streich-Mühle aus dem baden-württembergischen Kleines Wiesent.
E.coli Keime festgestellt
Die Firma bittet Verbraucherinnen und Verbraucher, den Artikel Streich Buchweizenmehl in der 500-Gramm-Packung mit der Charge: 00210 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 20.01.2026 nicht mehr zu verwenden.
Der Grund dieser Warnung: Bei einer Probenuntersuchung wurden E.coli Keime in dem Buchweizenmehl festgestellt. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht mit abschließender Sicherheit ausgeschlossen werden.
Deshalb hat das Unternehmen das betroffene Produkt unmittelbar aus dem Verkauf nehmen lassen. Kundinnen und Kunden können das Produkt im Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage eines Kassenbons.
Betroffene Bundesländer sind laut dem BVL nach derzeitigem Stand Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Rheinland-Pfalz.
Schwere Krankheitsverläufe bei Risikogruppen möglich
Wie das BVL schreibt, sind die meisten E. coli-Stämme harmlose Besiedler des menschlichen Darms. Sie sind jedoch ein Hinweis auf eine Verunreinigung eines Lebensmittels. Daneben gibt es einige E. coli-Stämme, welche Darminfektionen auslösen können.
Eine E. coli-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Beschwerden wie Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Symptome klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab.
Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Seniorinnen, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln.
Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche E. coli-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist aber nicht sinnvoll. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Lebensmittelwarnung: Buchweizenmehl 500 Gramm, (Abruf: 30.06.2024), www.lebensmittelwarnung.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.