Viele Versicherte haben ab Oktober Anspruch auf einen Medikationsplan
Die Einführung des Anspruch auf einen Medikationsplan wird voraussichtlich einen Großteil der Versicherten im Alter über 75 Jahren betreffen. Als Teil des E-Health-Gesetzes von 2015 ist ein entsprechender Anspruch vorgesehen, wenn Versicherte mindestens drei Arzneimittel gleichzeitig einnehmen müssen. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat untersucht, wie viele Versicherte hiervon bei der AOK betroffen wären. Dabei wurde deutlich, dass insgesamt bei knapp ein Drittel der AOK-Versicherten die Voraussetzung erfüllt sind. Besonders hoch war der Anteil bei den älteren Versicherten.
Durch den Anspruch auf einen Medikationsplan bei der Einnahme von mehreren Arzneimitteln gleichzeitig soll die Zahl der Todesfälle infolge gefährlicher Arzneimittel-Wechselwirkungen verringert werden, erläutert die AOK. Patienten, die drei oder mehr Medikament gleichzeitig verordnet bekommen, haben daher ab Oktober 2016 Anspruch auf einen solchen Plan. Nach Einschätzung des Wissenschaftliche Instituts der AOK trifft dies insbesondere auf viele ältere Versicherte zu. Erstellt werde der Medikationsplan in der Regel vom Hausarzt, so die Mitteilung der AOK.
7,5 Millionen AOK-Versicherten erfüllen die Voraussetzungen
Den Berechnungen des WIdO zufolge werden ab Oktober drei Viertel der über 75-jährigen AOK-Versicherten einen Anspruch auf einen Medikationsplan haben. Die Versicherten dieser Altersgruppe nehmen laut Mitteilung der AOK „im Schnitt fünf verschiedene Wirkstoffe oder Wirkstoffkombinationen ein.“ Bereits ab drei gleichzeitigen Verschreibungen wären die Voraussetzung für den Anspruch auf einen Medikationsplan erfüllt. Auf Basis der Leistungsdaten für das Jahr 2014 von mehr als 24 Millionen AOK-Versicherten hat das WIdO geschätzt, dass rund 30 Prozent beziehungsweise nahezu jeder dritte Versicherte eine Anspruch auf den Medikationsplan hat. Dies seien knapp 7,5 Millionen Versicherte, so die Mitteilung der AOK. Der Großteil dieser Patienten sei älter als 65 Jahre.
Zwar bleibt laut Angaben der AOK offen, ob tatsächlich alle berechtigten Versicherten ihren Anspruch auf einen Medikationsplan geltend machen und die Schätzung beruht auf den Arzneimittelabrechnungsdaten, so dass die tatsächliche Anwendung und Dosierung der Medikamente nicht automatisch gleichermaßen ausfallen muss. Doch es wird deutlich, dass hier ein erheblich Aufwand auf die Hausärzt zukommen kann.
Anspruch auf den Medikationsplan geltend machen
Den Medikationsplan wird es vorerst nur in Papierform geben, so die Einigung zwischen der Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer und dem Deutsche Apothekerverband in einer entsprechenden Rahmenvereinbarung. Der Medikationsplan soll unter anderem „Angaben über Wirkstoff, Handelsname, Stärke, Darreichungsform und Dosierung sowie mögliche Hinweise zur Anwendung“ enthalten, berichtet die AOK. Versicherten ist zu empfehlen, ihren Anspruch in jedem Fall geltend zu machen, insbesondere, um Risiken durch mögliche Wechselwirkungen zu minimieren. (fp)
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