Lebensmittel-Kühlvorschriften werden von Onlinehändlern häufig missachtet
Da Nahrungsmittel vor allem bei hochsommerlichen Temperaturen schnell verderben können, sollte beim Transport stets die Kühlkette eingehalten werden. Doch Onlinehändler halten sich offenbar oft nicht an die gesetzlichen Vorschriften. Kontrolleure stellten insbesondere bei Fischprodukten Mängel bei der durchgängigen Kühlung fest.
Zu warm gelagerter Fisch
Wird Fisch zu warm oder anderweitig falsch gelagert wird, drohen gesundheitliche Gefahren. So besteht unter anderem die Gefahr einer Fischvergiftung, die mit unangenehmen Beschwerden wie Fieber, Durchfall, Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen einhergehen kann. Um dem vorzubeugen, sollten Kunden ihren Fischhändler um eine Tüte mit Eis bitten, um ihren Kauf gekühlt nach Hause bringen zu können. Doch was, wenn der Kauf online stattfindet?
Onlinehändler halten Kühlkette oft nicht ein
Dann besteht offenbar erhöhte Gefahr. Denn Onlinehändler missachten bei der Lieferung frischer Lebensmittel vielfach die gesetzlichen Kühlvorschriften. Dies geht aus dem aktuellen Jahresbericht der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg hervor. „2015 hatten unsere Kontrolleure bei der Überwachung des Internethandels zu kühlende Fischprodukte im Fokus. Die ernüchternde Bilanz: bei der Mehrheit der beschafften Proben war die Kühlkette beim Versand nicht eingehalten“, erklärte Verbraucherschutzminister Peter Hauk in einer Mitteilung.
Kontrollbehörde untersuchte verschiedene Produkte
Wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben) berichteten, untersuchte die baden-württembergische Kontrollbehörde CVUA fünf frische Produkte, drei geräucherte Fischproben und zwei tiefgekühlte Produkte. „Alle Händler ließen die Ware von gängigen Logistikunternehmen ohne spezielle Kühlfahrzeuge ans CVUA anliefern. Teilweise waren in den Paketen zwar Kühlakkus oder Trockeneis vorhanden, bei der Mehrheit der Produkte war jedoch die Einhaltung der Kühlkette nicht gewährleistet“, heißt es in dem aktuellen Bericht.
Proben wiesen teilweise „erhöhte Keimzahlen“ auf
Laut den Zeitungsmeldungen sei die Ware bei acht Testkäufen mit einer zu hohen Temperatur eingetroffen. Außerdem hieß es, dass einige Proben, besonders zum Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums, „erhöhte Keimzahlen“ aufgewiesen hätten. Darüber hinaus hätten sieben Proben Kennzeichnungsmängel gehabt. Hauk sagte: „Ich empfehle Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei der Bestellung von kühlpflichtigen Lebensmitteln auf Hinweise zur Kühlung beim Versand oder Möglichkeiten zur Vereinbarung eines Liefertermins zu achten“.
Rechtliche Schritte eingeleitet
Den Zeitungsberichten zufolge warnte ein Sprecher des baden-württembergischen Verbraucherschutzministeriums vor diesem Hintergrund vor Gesundheitsrisiken und forderte die Versandhändler auf, die Transportsysteme zu überprüfen und zu verbessern. Laut den Berichten erklärte der Sprecher zudem, dass rechtliche Schritte eingeleitet würden. (ad)
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