Die Endglieder des Fußes werden als Zehen bezeichnet. Normalerweise verfügen wir Menschen über fünf Zehen, die Großzehe (Hallux; Digitus pedis I) innen, den kleinen Zeh (Digitus minimus; Digitus pedis V) außen und dazwischen die Zehen Digitus pedis II bis Digitus pedis IV. Die Anatomie der Zehen ähnelt denen der Finger und alle Zehen, außer dem Hallux, verfügen über drei Glieder.
Entsprechend der Länge der einzelnen Zehen werden grob drei Formen unterschieden: die ägyptische, die griechische und die römische Fußform. Bei der ägyptischen Fußform ist die Großzehe eindeutig am längsten, bei der griechischen ist die zweite Zehe länger als der Hallux und bei der römischen Fußform sind die Großzehe und der zweit Zeh etwa gleichlang.
Insbesondere die Großzehe hilft uns Menschen, das Gleichgewicht zu halten, ist dabei jedoch täglich erheblichen Belastungen ausgesetzt.
Hinzu kommt, dass durch das Tragen ungeeigneten Schuhwerks dauerhafte Fehlbelastungen auftreten können. Typische Folgen sind eine Arthrose im Großzehengrundgelenk mit anschließender Versteifung des Gelenks (Hallux rigidus), ein Hallux valgus (Schiefstellung der großen Zehe) sowie die Entwicklung einer Hammerzehe oder eines Spreizfußes.
Auch die sogenannte Sandalenlücke (übergroßer Abstand zwischen Großzehe und zweitem Zeh) ist - wie der Name schon sagt – meist Folge der ungeeigneten Schuhe. Weitere Beschwerden im Bereich der Zehen betreffen oftmals die Zehennägel und das Hautbild. Beispielsweise sind hier Infektionen mit Nagelpilz ein durchaus verbreitetes Beschwerdebild, aber auch Fußpilz zeigt sich oftmals an den Zehen beziehungsweise in den Zwischenräumen der Zehen.
Zudem leiden viele Menschen unter eingewachsenen Zehennägeln, was nicht nur schmerzhaft ist, sondern auch Entzündungen hervorrufen kann, die schlimmstenfalls mit weiterführenden gesundheitlichen Problemen einhergehen. Ein äußerst ernstes Beschwerdebild, dass insbesondere die Zehen betrifft, ist die Entwicklung eines sogenannten Gangräns.
Dies ist eine Nekrose (Absterben) des Gewebes, welche beispielsweise infolge einer mangelnden Durchblutung bei Arteriosklerose auftreten kann. Oft liegt hier eine begleitende bakterielle Infektion vor, durch die sich das Ausmaß der Nekrose noch vergrößert und die schlimmstenfalls eine Blutvergiftung bedingen kann.
Eine Entfernung des befallenen Gewebes beziehungsweise eine Amputation der betroffenen Zehen sind bei einem Gangrän relativ häufig erforderliche Behandlungsmaßnahmen. Nicht selten zeigen sich an den Zehen auch angeborene Fehlbildungen, wobei die sogenannte Syndaktylie die wohl häufigste Form bildet.
Hierbei sind die zweite und dritte Zehe miteinander verwachsen, was jedoch keinerlei Funktionseinschränkungen mit sich bringt und lediglich unter kosmetischen Gesichtspunkten von manchen Betroffenen als Beeinträchtigung wahrgenommen wird. Weitere mögliche Fehlbildungen der Zehen sind Verkürzung einzelner oder mehrerer Zehen, das Fehlen von Zehen und die Ausprägung überzähliger Zehen. (fp)