Überfüllte Notaufnahmen: Kassenärzte gegen Strafgebühr für falsche Notfall-Patienten
Notaufnahmen in Krankenhäusern sind eigentlich nur für Notfälle gedacht. Doch immer mehr Patienten, die auch ambulant behandelt werden könnten, gehen in diese Klinikeinrichtungen. Experten hatten daher eine mögliche Notaufnahmegebühr von 20 Euro vorgeschlagen. Andere lehnen diese Strafe ab.
Viele Patienten sind in der Notaufnahme falsch
Jedes Jahr werden bis zu 25 Millionen Menschen in den Notaufnahmen von Krankenhäusern behandelt. Allerdings wird seit Jahren immer wieder kritisiert, dass zu viele falsche Patienten kommen, etwa wegen Schnupfen oder anderer Bagatellerkrankungen. In manchen Kliniken sind die Notaufnahmen völlig überbelegt.
Jeder dritte Patient könnte ambulant behandelt werden
„Nach Aussagen von Fachgesellschaften könnten ein Drittel der Patienten bedenkenlos im niedergelassenen Bereich behandelt werden, gehören also nicht ins Krankenhaus“, kritisierte der Verband der Ersatzkassen vor kurzem in einer Mitteilung. Um dem Problem zu begegnen, hatten Experten eine Notaufnahmegebühr in Höhe von 20 Euro vorgeschlagen. Davon halten viele allerdings nichts.
Keine Strafgelder für Patienten
So lehnen Thüringens Kassenärzte Strafgelder für Patienten, die ohne triftigen Grund die Notaufnahmen der Krankenhäuser aufsuchen, ab, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. „Das ist überhaupt kein Thema“, sagte die Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), Annette Rommel, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Ihrer Meinung nach sei die Vorstellung, „falsche“ Notfallpatienten zur Kasse zu bitten, nicht nur völlig paradox, sondern auch politisch nicht durchsetzbar.
20 Euro Notaufnahmegebühr vorgeschlagen
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hatte in der Diskussion um den Patientenansturm auf die Klinik-Notfallambulanzen eine Notaufnahmegebühr vorgeschlagen. Jeder, der in die Notaufnahme kommt, soll demnach pauschal 20 Euro bezahlen. Wenn es ein Notfall ist, bekommt er sein Geld zurück, sonst nicht.
Krankenhäuser müssen Notfälle begründen
In Thüringen hingegen setzt die KV auf sogenannte Portalpraxen, die den Klinik-Notaufnahmen vorgeschaltet sind. Dort wird entschieden, ob die Patienten akute Behandlungen benötigen oder bis zur regulären Sprechstunde von Arztpraxen warten können.
Wie es in der Agenturmeldung heißt, hatten sie dazu Verhandlungen mit Landeskrankenhausgesellschaft, Krankenkassen und einzelnen Kliniken aufgenommen. Darüber hinaus müssen Thüringer Kliniken neuerdings begründen, ob es sich tatsächliche um Notfälle handelt. Tun sie dies nicht, erhalten sie ihre Leistungen nicht vergütet. (ad)
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