Praxisgebühr wird ab 2013 abgeschafft: Seit ihrer Einführung stand die Praxisgebühr massiv in der Kritik. Nun wird die beim Arztbesuch fällige Zahlung von zehn Euro je Quartal ab dem Jahr 2013 wieder abgeschafft, so eines der Ergebnisse des Koalitionsgipfels der Regierungsparteien am Wochenende.
05.11.2012
Seit Monaten zog sich auch innerhalb der Koalitionsparteien aus CDU, CSU und FDP die Diskussion über eine mögliche Abschaffung der Praxisgebühr. Angesichts der guten finanziellen Lage im Gesundheitsfonds hatten die FDP und insbesondere der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr sowie FDP-Bundesvorsitzende Rainer Brüderle sich für eine Abschaffung der Praxisgebühr ausgesprochen. Auf dem Koalitionsgipfel konnte sich die Partei nun offenbar mit ihrer Position durchsetzen, hat aber offenbar im Gegenzug ihre Zustimmung zum bisher äußerst umstrittenen Betreuungsgeld signalisiert. Ein nicht unumstrittener Kompromiss, den die Opposition zugleich als Kuhhandel brandmarkte.
Wegfall der Praxisgebühr ab dem ersten Quartal 2013
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können sich auf einen Wegfall der Praxisgebühr ab dem Jahr 2013 freuen. Überraschend schnell hat sich die Bundesregierung nicht zuletzt aufgrund der massiven Überschüsse im Gesundheitsfonds auf eine Abschaffung der beim Arztbesuch fälligen Gebühr geeinigt. Mehrfach hatten sich unter anderem die Vorsitzenden großer gesetzlichen Krankenkassen kritisch zu den Praxisgebühren geäußert, da diese nicht die erhoffte Steuerungswirkung entfalten, einen erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich bringen und für die Patienten eine überflüssige Belastung darstellen. Einige Krankenkassen kündigten bereits an, den derzeitigen Überschuss unter anderem für die Rückzahlung der Praxisgebühren an die Versicherten zu verwenden.
Abschaffung der Praxisgebühr Entlastung für Ärzte und Patienten
Ab dem ersten Quartal 2013 werden die bislang fälligen 10,- Euro je Quartal bei einem Arztbesuch nicht mehr fällig, so die Einigung auf dem Koalitionsgipfel am Wochenende. Sowohl für die Ärzte als auch für die Versicherten dürfte diese Entscheidung eine erhebliche Entlastung darstellen. Zunächst hatte sich der Bundesrat vergangene Woche mit einer möglichen Abschaffung der Praxisgebühr befasst, die Entscheidung jedoch anschließend an die Koalitionsparteien verwiesen. Diese haben sich nun auf ein Ende der Praxisgebühr geeinigt. Die Kritik der Opposition an dem vermeintlichen Kuhhandel, der eine Abschaffung der Praxisgebühr im Gegenzug zur Zustimmung der FDP beim Betreuungsgeld vorsehe, wies der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) gegenüber dem Nachrichtensender „n-tv“ zurück.
Kuhhandel: Betreuungsgeld gegen Abschaffung der Praxisgebühr
Die Abschaffung der Praxisgebühr sei „kein Geschenk, sondern eine notwendige Maßnahme“, so Bahr im Interview mit dem Nachrichtensender. Da die Krankenkassen hohe Überschüsse angehäuft hatten, „war es richtig, dass man diese Überschüsse nutzt, um die Bürgerinnen und Bürger auch zu entlasten – nämlich von dem Hauptärgernis seit Jahren, der Praxisgebühr“, erläuterte der Bundesgesundheitsminister. Die Praxisgebühr bezeichnete Bahr als „eine Maut in der Arztpraxis, die die Menschen nicht verstanden haben und die nur zu Belastung und Bürokratie geführt hat.“ Deshalb sei der aktuelle Beschluss „schon ein starkes Signal der Koalition auf Entlastung und Bürokratieabbau.“ Allerdings ist dies nur die halbe Wahrheit, denn auf dem Koalitionsgipfel wurde auch die Zustimmung der FDP zum Betreuungsgeld signalisiert, das seinerseits zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand führen wird. Die Kritiker aus den Reihen der Opposition sehen hier einen faulen Kompromiss.
Abschaffung der Praxisgebühr von vielen Seiten begrüßt
Losgelöst betrachtetet von den übrigen Entscheidungen des Koalitionsgipfels, ist die zügige Abschaffung der Praxisgebühr jedoch ein von vielen Seiten befürworteter Vorstoß. Auch Politiker der Opposition begrüßten, dass die gesetzlich Krankenversicherten auf diese Weise von den Milliardenüberschüssen im Gesundheitsfonds und bei den Krankenkassen profitieren. Hierdurch werde auch die Wettbewerbsposition der GKV gegenüber der privaten Krankenversicherung (PKV) gestärkt, denn Privatpatienten müssen ohnehin keine Praxisgebühren zahlen. (fp)
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