Kaffeefahrten sterben nicht aus
Kaffeefahrten sind so alt wie die Warnungen der Verbraucherzentralen vor Abzockerei. Immer wieder wurden Verbraucher auf solchen Verkaufsveranstaltungen mit teils erheblichem Druck dazu genötigt, Produkte zu erhöhten Preisen zu kaufen. Vor Jahren ging das manchmal so weit, dass Verbraucher sogar in den Verkaufsräumen, die häufig weitab irgendwo auf dem Land lagen, eingesperrt wurden.
Aktueller Fall ist sittenwidrig
Der Fall, der jetzt der Verbraucherzentrale Bremen gemeldet wurde, ist unglaublich. Eine Verbraucherin berichtet, dass ihr Vater auf einer Kaffeefahrt des Veranstalters “Claudias Clubreisen” mit Sitz in Cloppenburg ein Nahrungsergänzungsmittel mit Q10 zum Preis von 2.566 Euro gekauft hatte. Bei der Durchsicht von Kontoauszügen fand sie heraus, dass ihr Vater bereits 9.600 Euro an einen Herrn R. überwiesen hatte. Dieser soll zuletzt sogar bei dem Verbraucher zu Hause gewesen sein und per Kreditkarte 1.500 Euro Anzahlung abgebucht haben. Zwei Rechnungen von zusammen knapp 5.000 Euro standen noch aus, durch Rückbuchung bzw. Widerspruch konnte die Tochter Schlimmeres verhindern.
Ihr Vater ist dement und kann sich deshalb kaum an etwas erinnern. „Das ist sittenwidrig. Der Veranstalter nutzt die Unkenntnis und die Demenz des Verbrauchers aus, dem das Missverhältnis zwischen Ware und Preis nicht klar ist“, stellt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen fest. „Es ist ungeheuerlich, auf welche Weise hier die Hilflosigkeit eines Menschen zur Geldschneiderei ausgenutzt wird“, so Oelmann weiter.
Verbraucherzentrale rät zur Anzeige
„Wir haben der Verbraucherin dringend geraten, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und ggfs. einen Anwalt einzuschalten. Sittenwidrigkeit ist strafbar, und mit solchen Methoden sollte niemand durchkommen“, sagt Oelmann. „Wichtig ist auch, dass ältere Menschen von ihren Kindern oder anderen Angehörigen gewarnt werden, wenn sie eine Kaffeefahrt mitmachen möchten. Sicher kann eine solche Tour Spaß machen, aber unser aktueller Fall zeigt erneut die Risiken“, führt Oelmann aus.
Informationen zu Q10:
Coenzym Q10 ist wichtig für die Energieversorgung des Körpers und für das Immunsystem. Es wird sowohl vom menschlichen Organismus selbst hergestellt als auch mit der Nahrung aufgenommen, z. B. durch Fleisch, Hülsenfrüchte oder Nüsse. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bremen ist eine zusätzliche Aufnahme durch Nahrungsergänzungsmittel nicht erforderlich.
Fragen zum Thema Nahrungsergänzungsmittel beantwortet die Ernährungsabteilung der Verbraucherzentrale Bremen dienstags von 10 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter der Durchwahl (0421) 160 77-54. (pm)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.