Krankenkassen: Neue Zahlen zu Behandlungsfehlern
Tupfer oder OP-Besteck im Körper vergessen, einen Eingriff nach veraltetem Wissensstand durchgeführt: Ärztliche Behandlungsfehler in Deutschland sind keine Seltenheit. Patienten haben dann Anspruch auf Entschädigung, es kann aber lange dauern, bis sie zu ihrem Recht kommen. Die Krankenkassen berichten nun über die neuen Zahlen zu Behandlungsfehlern.
Gutachten werden vor Gericht oft nicht anerkannt
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit fordert vor der Bekanntgabe neuer Zahlen zu Behandlungsfehlern, den Leidensweg von Betroffenen bis zu einer Entschädigung zu verkürzen. Der Geschäftsführer des Bündnisses, Hardy Müller, sagte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Berlin, dass Gutachten wie etwa des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vor Gericht oft nicht anerkannt würden. „Gerade in solche Fälle dauert es oft sehr lange, in der Mehrzahl der Fälle über fünf Jahre, bis ein Verfahren abgeschlossen ist.“
Bis zur Entschädigung vergehen meist viele Jahre
Wie die Nachrichtenagentur dpa weiter berichtet, zeigt eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der Techniker Krankenkasse (WINEG), dass es in 39 Prozent der untersuchten Fälle fünf bis zehn Jahre dauere, bis über eine Entscheidung entschieden sei. Und in 19 Prozent der Fälle dauerte es demnach sogar noch länger. Die Zahlen lagen der Agentur vor. „Wir dürfen die Menschen nicht zum zweiten Mal zu Opfern machen“, forderte Müller. Die Schadensregulierung müsse deutlich verbessert werden. „Die Gutachten müssen eine bessere Anerkennung finden.“ Schließlich würden diese nach internationalen wissenschaftlichen Standards verfasst. Außerdem werde es heutzutage normalerweise den Patienten aufgebürdet, Informationen über den Verlauf der Behandlung von Ärzten einzuholen.
Beweislast liegt bei den Patienten
Auch Juristen sehen es als ein Problem an, dass die Beweislast meist beim Patienten liegt. Verschiedene Experten haben kürzlich über Tipps und Hilfe bei Behandlungsfehlern informiert. So auch Dr. Dr. Lovis Wambach, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht, der dazu geraten hatte, Geschehnisse möglichst detailliert aufzuschreiben, da die Erinnerung schnell verblassen könne. Zudem seien Fotos oft sinnvoll. Auch die Namen und Adressen von möglichen Zeugen, wie etwa Bettnachbarn im Krankenhaus, sollten notiert werden.
Fonds zur Entschädigung von Patienten
Hardy Müller machte sich nun für die Einrichtung eines Fonds zur Entschädigung von Patienten stark, der eine gute Ergänzung sein könne, wenn sehr schwere Fälle aufträten. „Das Problem ist, dass viele Betroffene nach einem Schaden nicht mehr arbeiten können und das Leben existenziell bedroht ist. Dann zehn bis 15 Jahre lang zu klären, wer haftet, ist unzumutbar.“ Der Geschäftsführer des Aktionsbündnisses Patientensicherheit hielt Skeptikern, die eine rasche Ausweitung teurer Fälle durch einen neuen Fonds fürchten, entgegen, es solle erst einmal ein Pilotprojekt geben. Bei diesem könne untersucht werden, wie viele Fälle überhaupt gemeldet würden.
Mehr Transparenz gefordert
Heute stellt der MDK in Berlin seine Jahresstatistik zur Entwicklung bei Behandlungsfehlern von Ärzten vor. Wie es heißt, werden dabei die Ergebnisse der Gutachten der Krankenkassen 2014 erläutert und auch wie die Patientensicherheit verbessert werden kann. Die MDK-Gutachter hatten im Vorjahr rund 14.600 Expertisen zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In fast 3.700 Fällen kamen sie zu dem Ergebnis, dass tatsächlich ein solcher vorlag. Von der Deutschen Stiftung Patientenschutz wurde kritisiert, dass MDK, Landesärztekammern und Zivilgerichte jeweils ihre eigene Statistik über Behandlungsfehler führten. „Für Patienten und Öffentlichkeit ist das System intransparent“, bemängelte Vorstand Eugen Brysch gegenüber der dpa. „Ein bundesweites Zentralregister Behandlungsfehler muss her.“ Darauf können dann alle zugreifen und erfahren, wie es in seinem Krankenhaus aussehe. „Aufgeschlüsselt nach Disziplinen schafft das Vertrauen.“ Auch bei den niedergelassenen Ärzten brauche es mehr Transparenz. (ad)
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