Afrikanische Schweinepest in Belgien – hohe Ausbreitungsgefahr Richtung Deutschland
Am 13. September 2018 bestätigten belgische Behörden, dass bei Wildschweinen im Raum von Étalle in Belgien die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen wurde. Die Funde liegen nur rund 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Das Risiko, dass sich die Krankheit nach Deutschland ausbreitet, wird vom Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) als hoch eingeschätzt. Deutsche Bauern sind derzeit in Alarmbereitschaft.
Wie das FLI berichtet, deuten die weiten Entfernungen zwischen den einzelnen Fällen darauf hin, dass sich die Krankheit nicht nur über Wildschweine, sondern auch über den Menschen verbreitet. Das Institut rät dringend davon ab, von Schweinen stammende Erzeugnisse wie Wurst oder Schinken aus betroffenen Gebieten mitzubringen. Des Weiteren sollten tot aufgefundene Wildschweine umgehend der örtlichen Veterinärbehörde gemeldet werden, rät das FLI in einer Pressemitteilung zu den belgischen Funden.
Höchste Alarmbereitschaft
Gefährliche Schweinepest im Vormarsch: Zettel und Plakate an der belgischen Grenze und an Raststätten warnen vor der hohen Ausbreitungsgefahr. Die afrikanische Schweinepest (ASP) ist zwar keine Gefahr für Verbraucher, der Mensch kann aber wesentlich zur Verbreitung der Viren beitragen. Da es keine Impfungen oder Heilmethoden für ASP gibt, muss die Krankheit durch Sperrgebiete und gezielte Wildschweinjagden eingedämmt werden. Sollten die Viren eine Schweinezucht erreichen, müssen alle Tiere notgeschlachtet werden. Dies könnte eine existenzielle Gefahr für Schweinehalter darstellen.
Schweinehalter in Deutschland sind alarmiert und äußerst besorgt
„Für Menschen und andere Tiere ist dieses Virus grundsätzlich keine Gefahr“, erläutert Joachim Rukwied, der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV) in einer Pressemitteilung. Trotzdem müsse jetzt noch mehr auf konsequente Hygienemaßnahmen in deutschen Betrieben geachtet werden, um die Bestände zu schützen.
Behörden leiten umfassende Schutzmaßnahmen ein
Zum Schutz der Schweinebestände wurden umfassende Schutzmaßnahmen eingeleitet. Diese reichen von zusätzlichen Umzäunungen über gebietsweise Beschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs bis hin zu vermehrten Suche von Tierkadavern und einer verstärkten Bejagung von Wildschweinen. Zusätzlich wurden Beschränkungen und Verbote bei der Ernte bestimmter Flächen erteilt, um ansässige Wildschwein nicht zu vertreiben. „Die auf den Weg gebrachten zusätzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sind richtig und müssen deshalb auch schnellstmöglich gesetzgeberisch umgesetzt werden“, erklärt Rukwied.
Was man über ASP wissen sollte
Der DBV klärt über den gefährlichen Tiervirus auf. Infiziertes Schweinefleisch würde für den Menschen keine Gefahr darstellen und könnte verzehrt werden. Für Haus- und Wildscheine ist der Virus jedoch eine hochansteckende Bedrohung. Nach Angeben des DBV verlaufen die meisten Krankheitsverläufe tödlich. Die Erreger können sich in den Fleisch- und Wurstwaren äußerst lange halten. In einer Salami können die Viren bis zu 30 Tage überleben, im Parmaschinken bis zu rund 400 Tagen und im tiefgekühlten Fleisch halten sich die Erreger über sechs Jahre.
Was würde passieren, wenn in Deutschland ASP-Fälle auftauchen?
Wenn ein Wildschwein mit ASP in Deutschland gefunden wird, greift die sogenannte Schweinepest-Verordnung. Demnach wird das Gebiet um den Fundort in einem Radius von 30 Kilometern zum gefährdeten Gebiet erklärt, in dem sehr strenge Auflagen herrschen. Gezüchtete Schweine dürfen aus diesem Gebiet nicht mehr ausgeliefert werden. Sollte der Virus in einem Hausschweinebetrieb festgestellt werden, wird ein Sperrbezirk von drei Kilometer Radius um den Hof angelegt. Alle Schweine in dem betroffenen Betrieb müssen getötet und unter strengen Auflagen entsorgt werden. Anschließend wird das betroffene Gebiet dekontaminiert.
Auch Nachbarbetriebe sind betroffen
Wenn eine Betrieb von ASP betroffen ist, dann dürfen auch in allen Nachbarbetrieben, die innerhalb des Sperrbezirks liegen, keine Schweine in die Betriebe gebracht oder aus den Betrieben heraustransportiert werden. Erst nach 30 bis 40 Tagen dürfen die Nachbarbetriebe nach einer klinischen Untersuchung sämtlicher Schweine wieder den Lieferbetrieb aufnehmen. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.