Verbraucherschützer warnen vor Aktivkohle in Lebensmitteln
In der Vergangenheit wurde immer wieder kritisiert, dass Aktivkohle in Kosmetika zum Einsatz kommt, obwohl der Nutzen dieses Stoffes darin nicht eindeutig nachgewiesen wurde. Inzwischen wird die medizinische Kohle auch des Öfteren in Lebensmitteln verwendet. Verbraucherschützer warnen jedoch vor solchen schwarzen Nahrungsmitteln.
Ein als „natürlich“ beworbener Inhaltsstoff
Schon seit Jahren gibt es einen regelrechten Hype um Aktivkohle. Gerade jetzt zu Halloween finden sich wieder viele schwarz gefärbte Lebensmittel in den Regalen: Von Smoothies über Pizza bis hin zu Burgern reicht das Spektrum. Verbrauchern wird ein entgiftender Effekt versprochen oder sie werden vom Gedanken, mal etwas ganz Neues ausprobieren zu können, gelockt. Doch so harmlos, wie es scheint, ist der Trend um den als „natürlich“ beworbenen Inhaltsstoff nicht, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in einer Mitteilung.
Aktivkohle wirkt nicht stoffspezifisch
Bei Aktivkohle (auch medizinische Kohle genannt) handelt es sich um Kohlenstoff, welcher nach Trocknung von Rohstoffen wie Lindenholz oder Kokosschalen übrig bleibt.
Durch das Erhitzen entsteht eine große Oberfläche und die Kohle erlangt ihre adsorbierende Wirkung, sie wird „aktiv“.
Ein Gramm Aktivkohle umfasst eine Oberfläche von 1.300 Quadratmetern und mehr. Dadurch werden vielerlei Stoffe gebunden.
In der Medizin wird Aktivkohle bei Vergiftungen sowie bei Magen-Darm-Problemen eingesetzt, weshalb sie auch in anderen Zusammenhängen als „entgiftend“ beworben wird. Das Problem dabei: Aktivkohle wirkt nicht stoffspezifisch.
„Es werden nicht nur Giftstoffe gebunden, sondern auch andere wichtige im Lebensmittel vorhandene Inhaltsstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe“, so Tabea Dorendorf, Referat Lebensmittel der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
Wirkbeeinträchtigung von Medikamenten
Zudem kann es zur Wirkbeeinträchtigung von Medikamenten kommen. Bei Menschen, die nicht an Durchfall leiden, führt die Aufnahme von Aktivkohle häufig zu Verstopfung, im schlimmsten Fall bis hin zu einem Darmverschluss.
Zwar erscheinen die in Lebensmitteln eingesetzten Mengen an Aktivkohle auf den ersten Blick gering, doch ein Aktivkohle-Anteil von 0,4 Prozent, wie er in einem handelsüblichen 250 ml-Smoothie zu finden ist, entspricht einer Gesamtmenge von etwa einem Gramm Aktivkohle.
„Das bedeutet, dass ein einziger Smoothie etwa die Arzneimitteldosis von drei bis vier Aktivkohle-Tabletten enthält“, so Dorendorf. Im Gegensatz zu Arzneimitteln sind auf Smoothies allerdings keine Warnhinweise vor Nebenwirkungen zu finden. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.