Krankmachende Bakterien in Aldi-Wurst gefunden
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnte kürzlich vor einer Wurst, die bei Aldi Süd und in einigen Filialen von Aldi Nord vertrieben wird. Im Rahmen einer Untersuchung wurden in einer Probe des Produkts krankmachende Bakterien des Typs Listeria monocytogenes gefunden, die die ernste Erkrankung Listeriose auslösen können. Von dem Verzehr der Wurst wird dringend abgeraten. Nun wurde der Rückruf ausgeweitet.
Es handelt sich um den Artikel „Schinken-Rotwurst“ in der 100 Gramm Verpackung des Herstellers Franz Wiltmann GmbH & Co. KG. Zuerst wurde der Rückruf auf das Mindesthaltbarkeitsdatum 08. März 2019 beschränkt. Nun teilt Aldi Süd mit, dass alle Produkte dieser Schinken-Rotwurst unabhängig vom Mindesthaltbarkeitsdatum betroffen sein können. Im Sinne des Verbraucherschutzes hat Aldi den Artikel aus dem Handel genommen.
Angaben zur Verbreitung
Wie Aldi Süd mitteilt, wurde die Schinken-Rotwurst im gesamten Verkaufsgebiet von Aldi Süd vertrieben. Bei Aldi Nord sind nur einige Geschäfte von dem Rückruf betroffen. „Die betroffene Ware wurde ausschließlich in den Aldi Gesellschaften Hannoversch Münden, Werl und Wittstock gehandelt“, schreibt Aldi Nord in einer Kundeninformation.
Listerien-Bakterien können gefährlich sein
Listerien im Essen können zahlreiche Beschwerden hervorrufen. So kann es beispielsweise zu grippeähnlichen Symptomen mit Fieber, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen kommen. Auch juckende Hautausschläge sind möglich. In manchen Fällen drohen schwere Komplikationen bei denen es zu gefährlichen Folgeerkrankungen wie einer Gehirnhautentzündung oder einer Blutvergiftung kommt. Besonders Menschen mit geschwächtem Immunsystem gehören zur Risikogruppe für schwere Verläufe. Dazu zählen beispielsweise ältere Menschen, HIV-Patienten, Alkoholkranke und Personen mit Diabetes.
Schwangere sind besonders gefährdet
Fast die Hälfte aller Listeriose-Fälle betreffen Schwangere, da sich das Immunsystem während einer Schwangerschaft verändert und es so anfälliger für die Bakterien wird. Die Listerien können außerdem auf das ungeborene Kind übertragen werden und so im schlimmsten Fall zu einer Früh- oder Totgeburt führen.
Listeriose ist meldepflichtig
Listeriose gehört in Deutschland zu den meldepflichtigen Krankheiten. Wer das betroffene Produkt verzehrt hat und im Anschluss die hier beschriebenen Symptome oder ein generelles Unwohlsein verspürt, sollte umgehend einen Arzt aufsuchen und auf eine mögliche Listeriose hinweisen. Da die Erreger noch Wochen nach der Erkrankung im Darm verbleiben, ist eine besondere Hygiene der Sanitäranlagen ratsam, um eine weitere Verbreitung zu vermeiden. (vb)
(Bild 1: Eisenhans/fotolia.com)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
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